Datum: 09.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 09. Februar 2021
2 Vergaben
2.1 Sanierung Von-Bippen-Straße 10 bis 11b - Vergabe Bauleistungen - Gewerke Fliesen, Bodenbelag, Außenputz
2.2 Sanierung ehemalige St.-Anna-Apotheke - Vergabe Fenster, Elektro-, Trockenbau-, Gerüstbau-, Putz- und Malerarbeiten
2.3 Naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße - Vergabe 1. Ausschreibungspaket
2.4 Neubau Wohn- und Geschäftshaus am Rathausplatz - Vergabe Putzarbeiten
2.5 Sanierung Feuerwache Kolbermoor - Vergabe Fassadenverkleidung, Metallbau Fassade, Prallwände Sporthalle und Geräte Atemschutzwerkstatt
3 Vorberatung der Stadtratssitzung
3.1 Ortsrecht - Änderung der Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe
4 Bauleitplanung der Nachbargemeinden
4.1 Gemeinde Großkarolinenfeld - Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächenphotovoltaikanlage Vogl" mit Grünordnungsplan; Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren; formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
4.2 Bauleitplanung der Gemeinde Raubling; 34. Änderung des Flächennutzungsplanes Raubling (Reischenhart - Süd) und Aufstellung des Bebauungsplanes "Reischenhart - Kufsteiner Straße - Süd"; frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
5 Bauleitplanung
5.1 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1505/5 Gem. Kolbermoor, Chiemseestraße 6 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB - Aufstellungs- und Änderungsbeschluss und frühzeitige Information der Öffentlichkeit
5.2 Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Rechts der Mangfall" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1355/4 Gem. Kolbermoor, Vdk-Siedlung 6 - Änderungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und frühzeitige Information der Öffentlichkeit
5.3 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1524 Gem. Kolbermoor, Wilhelm-Zerr-Straße 6 - Vorstellung der Entwurfsplanung sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5.4 04. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Kolbermoor-Pullach-Süd" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 999/3 Tfl., 1005/3 Tfl., 1006/1 Tfl. und 1008/1 Tfl je Gem. Kolbermoor - Vorstellung der Entwurfsplanung sowie Billigungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
5.5 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 "Am Weiher" - Ergebnis der verkürzten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB und erneuten, verkürzten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Abwägung und Satzungsbeschluss

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 09. Februar 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö 2
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2.1. Sanierung Von-Bippen-Straße 10 bis 11b - Vergabe Bauleistungen - Gewerke Fliesen, Bodenbelag, Außenputz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Beschließend 2.1

Beschluss

Der Bauausschuss vergibt die Bauleistungen für die Gewerke Fliesen, Bodenbelag und Außenputz an die genannten Mindestbieter zum entsprechend bezifferten Angebotspreis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Sanierung ehemalige St.-Anna-Apotheke - Vergabe Fenster, Elektro-, Trockenbau-, Gerüstbau-, Putz- und Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Beschließend 2.2

Beschluss

Die aufgeführten Bauleistungen werden an die genannten Mindestbieter zu deren jeweiligen Angebotspreisen vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.3. Naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße - Vergabe 1. Ausschreibungspaket

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Beschließend 2.3

Beschluss

Die aufgeführten Bauleistungen werden an die genannten Mindestbieter zu deren jeweiligen Angebotspreisen vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.4. Neubau Wohn- und Geschäftshaus am Rathausplatz - Vergabe Putzarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Beschließend 2.4

Beschluss

Die Putzarbeiten zum Neubau des Wohn- und Geschäftshauses werden an die Firma Universal-Putz-GmbH zum Angebotspreis von 36.488,26 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.5. Sanierung Feuerwache Kolbermoor - Vergabe Fassadenverkleidung, Metallbau Fassade, Prallwände Sporthalle und Geräte Atemschutzwerkstatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Beschließend 2.5

Beschluss

Die aufgeführten Bauleistungen werden an die genannten Mindestbieter zu deren jeweiligen Angebotspreisen vergeben

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Vorberatung der Stadtratssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Vorberatend 3
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3.1. Ortsrecht - Änderung der Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Vorberatend 3.1
Stadtrat 2103. Stadtrat 24.03.2021 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat unter Einbeziehung des heutigen Diskussionsstandes die Änderung der Satzung über das abweichende Maß zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö 4
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4.1. Gemeinde Großkarolinenfeld - Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächenphotovoltaikanlage Vogl" mit Grünordnungsplan; Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren; formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die Planungsabsichten der Gemeinde Großkarolinenfeld keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.2. Bauleitplanung der Gemeinde Raubling; 34. Änderung des Flächennutzungsplanes Raubling (Reischenhart - Süd) und Aufstellung des Bebauungsplanes "Reischenhart - Kufsteiner Straße - Süd"; frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Beschließend 4.2

Beschluss

Gegen die Planungsabsichten der Gemeinde Raubling bestehen seitens der Stadt Kolbermoor keine Bedenken. Es werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö 5
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5.1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1505/5 Gem. Kolbermoor, Chiemseestraße 6 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB - Aufstellungs- und Änderungsbeschluss und frühzeitige Information der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Beschließend 5.1

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1505/5 Gem. Kolbermoor, im Bereich der Chiemseestraße 6.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher ist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses hinzuweisen.

Ziel der Bauleitplanung ist die städtebauliche Neuordnung des Baurechts im Hinblick auf seine Entwicklungsmöglichkeit, um diese der bestehenden Umgebungsbebauung auf ein innerstädtisches, verträgliches Maß anzupassen.

Mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplanänderungsentwurfes wird das Büro Fuchs Architekten, Architekten und Stadtplaner, Spinnereiinsel 3A, 83059 Kolbermoor, beauftragt.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ und gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung innerhalb welcher sie sich zur Planung äußern kann, amtlich bekannt zu machen.
Das Ergebnis der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und die Entwurfsplanung ist dem Bauausschuss zur Billigung und Genehmigung und einem Auslegungsbeschluss anschließend vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.2. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Rechts der Mangfall" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1355/4 Gem. Kolbermoor, Vdk-Siedlung 6 - Änderungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und frühzeitige Information der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Beschließend 5.2

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1355/4 Gem. Kolbermoor, VdK-Siedlung 6.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ und gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung innerhalb welcher sie sich zur Planung äußern kann, amtlich bekannt zu machen.

Die Verwaltung wird ermächtigt ein geeignetes Planungsbüro mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung gem. HOAI zu beauftragen.

Die Entwurfsplanung ist dem Bauausschuss, unter Einbeziehung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, zur Billigung und Genehmigung sowie zur Fassung eines Auslegungsbeschlusses vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1524 Gem. Kolbermoor, Wilhelm-Zerr-Straße 6 - Vorstellung der Entwurfsplanung sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Beschließend 5.3

Beschluss

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1524 Gem. Kolbermoor.

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Die Entwurfsplanung ist auf den Stand der heutigen Bauausschusssitzung (Datum: 09.03.2021) zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.4. 04. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Kolbermoor-Pullach-Süd" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 999/3 Tfl., 1005/3 Tfl., 1006/1 Tfl. und 1008/1 Tfl je Gem. Kolbermoor - Vorstellung der Entwurfsplanung sowie Billigungsbeschluss und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Beschließend 5.4

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 42 „Kolbermoor-Pullach-Süd“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 999/2 Tfl., 999/3 Tfl., 1005/3 Tfl., 1006/1 Tfl. und 1008/1 Tfl. Gemarkung Kolbermoor, Pullach 19, auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes vom 17.02.2021 im vereinfachten Verfahren zu ändern. Der Bauausschuss billigt demzufolge den Bebauungsplanänderungsentwurf vom 17.02.2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.5. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 "Am Weiher" - Ergebnis der verkürzten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB und erneuten, verkürzten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Beschließend 5.5

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Am Weiher“ in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Planstand ist auf das heutige Sitzungsdatum zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplanes Nr. 83 „Am Weiher“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2021 14:47 Uhr