Datum: 24.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula der Pauline-Thoma-Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 24. Februar 2021
2 Ortsrecht - Änderung der Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe
3 Vergabe - Naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße - Vergabe Schraubfundamente, Stahl-Erdnägel
4 Genehmigung der Nachtragsurkunde U 1733/2020 zum Städtebaulichen Vertrag U 1281/2016 zum Bebauungsplan Spinnerei West, sowie Messungsanerkennung und Auflassung
5 Kindertagesstättenangelegenheiten - Bedarfsplanung 2021
6 Anträge Stadtratsfraktionen
6.1 Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 11.01.2021 - Antrag für Dienstrad-Leasing
6.2 Antrag der Fraktionen CSU/FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom 27.01.2021 - "Kampagne Fairtrade Towns"

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 24. Februar 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2103. Stadtrat 24.03.2021 ö 1
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2. Ortsrecht - Änderung der Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Vorberatend 3.1
Stadtrat 2103. Stadtrat 24.03.2021 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Bauausschusses und beschließt den nachfolgenden Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe.
Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.


Satzung zur Änderung der
Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe

Präambel:

Der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung hat die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in seiner Sitzung am 23. Juni 2020 beschlossen. Zu diesem Zweck hat das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09. Dezember 2020 einen „Gesetzesentwurf zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus“ vorgelegt. Hierbei soll auch das Abstandsflächenrecht reformiert werden. Um ein dichteres und flächensparendes Bauen zu ermöglichen, soll nach Art. 6 Abs. 5 S. 1 BayBO künftig nach neuer Fassung statt 1 H nur mehr eine Abstandsfläche von 0,4 H nötig sein und zwar in allen Gebieten mit Ausnahme von Gewerbe- und Industriegebieten.

Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 lit. A BayBO eröffnet Gemeinden die Möglichkeit, das Abstands-flächenrecht abweichend von der gesetzlichen Regelung zu gestalten, wenn dies die Erhaltung des Ortsbildes im Gemeindegebiet oder in Teilen des Gemeindegebiets bezweckt oder der Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität dient.

Nach der Rechtsprechung beschränkt sich die Regelungskompetenz des Bauordnungsrechts bei der abweichenden Bestimmung von Abstandsflächen auf im weiteren Sinne sicherheitsrechtliche Zielsetzungen. Abstandsflächen können zur Sicherstellung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung der Baugrundstücke, zur Sicherstellung von Flächen für Nebenanlagen, zur Herstellung des Wohnfriedens und Sicherstellung des Brandschutzes abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden. In Bezug auf das Ortsbild sind nur gebäudebezogene Regelungen zulässig, die sich mittelbar auf die Gestaltung des Ortsbildes auswirken.


§ 1
Änderung

§ 2 Abstandsflächentiefe erhält folgende Fassung:


1Abweichend von Art. 6 Abs. 5 S. 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten, festgesetzten urbanen Gebieten 0,8 H, mindestens jedoch 3 m. 2Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,4 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden Satz 1 beachtet.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.04.2021 in Kraft.


Kolbermoor, den
Stadt Kolbermoor


Kloo
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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3. Vergabe - Naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße - Vergabe Schraubfundamente, Stahl-Erdnägel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2103. Haupt- und Finanzausschuss 17.03.2021 ö Vorberatend 3.1
Stadtrat 2103. Stadtrat 24.03.2021 ö Beschließend 3

Beschluss

Der Auftrag wird zum Bruttoangebotspreis von 38.370,95 € an die Fa. DFG Deutsche Fundamentbaugesellschaft mbH aus Cham vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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4. Genehmigung der Nachtragsurkunde U 1733/2020 zum Städtebaulichen Vertrag U 1281/2016 zum Bebauungsplan Spinnerei West, sowie Messungsanerkennung und Auflassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2103. Haupt- und Finanzausschuss 17.03.2021 ö Beschließend 3.2
Stadtrat 2103. Stadtrat 24.03.2021 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat hat von der ersten Nachtragsurkunde und Messungsanerkennung und Auflassung UNr.: 1733/20 der Notarin Verena Schlittenbauer vom 06.80.2020 Kenntnis genommen und genehmigt diese vollinhaltlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Kindertagesstättenangelegenheiten - Bedarfsplanung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2103. Haupt- und Finanzausschuss 17.03.2021 ö Vorberatend 3.3
Stadtrat 2103. Stadtrat 24.03.2021 ö Beschließend 5

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgendes:

Die örtliche Kindertagesstättenbedarfsplanung 2021 wird - wie in der Sitzung vorgestellt – zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgestellten Maßnahmen für die Folgejahre umzusetzen bzw. weiterzuverfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Anträge Stadtratsfraktionen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2103. Haupt- und Finanzausschuss 17.03.2021 ö 3.4
Stadtrat 2103. Stadtrat 24.03.2021 ö 6
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6.1. Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 11.01.2021 - Antrag für Dienstrad-Leasing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2103. Haupt- und Finanzausschuss 17.03.2021 ö Vorberatend 3.4.1
Stadtrat 2103. Stadtrat 24.03.2021 ö Beschließend 6.1
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6.2. Antrag der Fraktionen CSU/FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom 27.01.2021 - "Kampagne Fairtrade Towns"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2103. Haupt- und Finanzausschuss 17.03.2021 ö Vorberatend 3.4.2
Stadtrat 2103. Stadtrat 24.03.2021 ö Beschließend 6.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt wie folgt:

  1. Die Stadt Kolbermoor beschließt, an der Kampagne Fairtrade-Towns teilzunehmen und die Auszeichnung als Fairtrade-Town anzustreben. Hierzu sollen die fünf Kriterien der Fairtrade-Towns Kampagne erfüllt werden.
  2. Da bei Sitzungen von Stadträten und Ausschüssen in der Regel kein Ausschank von (Heiß-) Getränken stattfindet, kompensiert die Stadt Kolbermoor dies durch die Verwendung von fair gehandelten Produkten bei städtischen Veranstaltungen. Sofern eine Bewirtung erfolgt, werden fair gehandelte Produkte verwendet.
  3. Die Dritte Bürgermeisterin Sabine Balletshofer-Wimmer wird mit dem Aufbau der Steuerungsgruppe, der Umsetzung des Projektes und der Bewerbung bei TransFair e.V. beauftragt.

Auf die Benennung/Wahl einer/eines weiteren Stadträtin/Stadtrats als Mitglied für die Steuerungsgruppe wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

Datenstand vom 08.04.2021 18:03 Uhr