Datum: 07.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 13. Juli 2021
2 Bauleitplanung der Nachbargemeinden und Städte
2.1 Stadt Rosenheim - 30. Änderung des Flächennutzungsplans "Dorfgebiet Pösling"; Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB
2.2 Bauleitplanung der Stadt Rosenheim - 53. Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 194 "Krainstraße Nordwest"; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
3 Bauleitplanung
3.1 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 h NEU "Alte und Neue Siedlung - Ganghoferstraße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
3.2 Bebauungsplan Nr. 2 h NEU "Alte und Neue Siedlung - Ganghoferstraße" - Erlass einer Veränderungssperre zum Bebauungsplan gem. § 14 BauGB zur Sicherung der Bauleitplanung
3.3 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1522/2 Gem. Kolbermoor, Königseestraße 23 / Ecke Wilhelm-Zerr-Straße - Vorstellung der Entwurfsplanung sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3.4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1505/5 Gem. Kolbermoor, Chiemseestraße 6 - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss
3.5 04. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals"; Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Abwägung und Satzungsbeschluss
4 Bauvoranfragen
4.1 Neubau von zwei Betriebsgebäuden für Kältetechnik mit drei integrierten Wohneinheiten sowie 4 überdachten Stellplätzen, Fl.Nrn. 642/3 und 642/4 je Gem. Harthausen, Harthausener Str. 2a
4.2 Bauvoranfrage - Errichtung von zwei Wohngebäuden mit Garagen oder überdachten Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 749/82 Gem. Kolbermoor, Ganghoferstraße 37 (an der Ecke Theodor-Körner-Straße)
5 Bauanträge
5.1 Umbau eines Wohnhauses (2 WE) mit Erweiterung und Anbau einer Doppelgarage, Fl.Nr. 2493/7, Gem. Pang, Schäfersiedlung 19
5.2 Umbau, Sanierung, Nutzungsänderung und barrierefreie Erschließung des denkmalgeschützten Garnmagazins, Fl.Nr. 187/20 Gem. Kolbermoor, Spinnereiinsel 2
6 Vergaben
6.1 Neubau Feuerwehr Pullach - Vergabe Dachflächen-PV
6.2 Neubau Tonwerksunterführung - Vergabe Entsorgung Haufwerke 11, 13, 14 und 15

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 13. Juli 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung der Nachbargemeinden und Städte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö 2
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2.1. Stadt Rosenheim - 30. Änderung des Flächennutzungsplans "Dorfgebiet Pösling"; Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö Beschließend 2.1

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planungsabsichten der Stadt Rosenheim für die 30. Änderung des Flächennutzungsplans „Dorfgebiet Pösling“ zur Kenntnis und erhebt gegen die Planungsabsichten der Stadt Rosenheim keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Bauleitplanung der Stadt Rosenheim - 53. Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 194 "Krainstraße Nordwest"; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö Beschließend 2.2

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Planung der Stadt Rosenheim sowie die Abstimmungen mit den erforderlichen Fachbehörden positiv zur Kenntnis und erhebt gegen die weiteren Planungsabsichten zur
- 53. Änderung des Flächennutzungsplans und
- Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 194 „Krainstraße Nordwest“
im Rahmen der formellen Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände.

Ein erneuter Hinweis ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö 3
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3.1. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 h NEU "Alte und Neue Siedlung - Ganghoferstraße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die Änderung und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 h NEU „Alte und Neue Siedlung – Ganghoferstraße“. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan vom 31.08.2021 zu entnehmen.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Von einer zusammenfassenden Erklärung im Anschluss des Verfahrens, wird abgesehen.

Ziel der Bauleitplanung ist die städtebauliche Neuordnung des Baurechts im Hinblick auf seine Entwicklungsmöglichkeit, wie
  • Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Bauräume unter Berücksichtigung der Raumordnung (Innenentwicklung vor Außenentwicklung), der städtebaulichen Ziele der Stadt Kolbermoor und der baulichen Verträglichkeit mit der Nachbarbebauung
  • Aktualisierung von Festsetzungen zu Garagen, Carports, Stellplätzen und Nebenanlagen
  • Integration einer schlanken Grünordnung (hauptsächlich der Übergang zum Tonwerkweiher-Gelände)
  • Aktualisierung der örtlichen Bauvorschriften (Stellplatzsatzung, Abstandsflächenrecht)
  • Aufnahme von Sichtdreiecken in Kreuzungsbereichen
  • Aktualisierung von Hinweisen
  • usw. (die Auflistung der städtebaulichen Zielsetzungen ist nicht abschließend und kann sich ggf. in einzelnen Fällen ergänzen)

Mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplanänderungs(vor-)entwurfes wird das Architektur und Stadtplanungsbüro Claudia Petzenhammer, Pater-Rupert-Mayer-Straße, 83043 Bad Aibling beauftragt.

Für die Erstellung eines Umweltberichts ist in Absprache und Abstimmung mit dem Stadtplanungsbüro Petzenhammer ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Vorentwurfsplanung dem Bauausschuss zur Billigung und einem Auslegungsbeschluss zu erarbeiten und vor weiteren Verfahrensschritten vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Bebauungsplan Nr. 2 h NEU "Alte und Neue Siedlung - Ganghoferstraße" - Erlass einer Veränderungssperre zum Bebauungsplan gem. § 14 BauGB zur Sicherung der Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt den Erlass einer Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2939) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)  in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98)  für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 h NEU „Alte und Neue Siedlung – Ganghoferstraße“ als Satzung.

§ 1
Anordnung der Veränderungssperre

Zur Sicherung der Planung für die Grundstücke Fl.Nrn.

751/143, 751/191, 751/190, 751/163, 751/10, 751/50, 751/51, 751/52, 751/53, 751/54, 751/55, 751/56, 751/201, 751/57, 751/58, 751/158, 751/59, 751/60, 751/64, 751/63, 751/9, 751/65, 751/66, 751/192, 751/165, 751/67, 751/68, 751/193 Tfl., 751/69, 751/70, 751/71, 751/72, 751/73, 751/74 Tfl., 751/174, 751/175, 751/77, 751/188, 751/172, 751/80, 751/173, 751/212, 751/2, 751/213, 749/115, 749/114, 749/25, 749/159, 749/95, 749/156, 749/161, 749/77, 749/171, 749/170, 749/98, 749/96, 749/97, 749/253, 749/151, 749/150, 749/149, 751/154 Tfl., 751/160, 749/191 Tfl., 748/1 Tfl., 753/26 Tfl., 751/40 Tfl., 749/123, 749/158, 749/157, 749/133, 749/81, 749/82, 749/189, 749/249, 749/99, 749/104, 749/129, 749/173, 749/124, 749/122, 749/343, 749/53, 749/9, 749/307, 749/112, 749/248,

der Gemarkung Kolbermoor wird eine Veränderungssperre erlassen.




§ 2
Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre

Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 31.08.2021 (Anlage) maßgebend. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst folgende Flurstücke:

751/143, 751/191, 751/190, 751/163, 751/10, 751/50, 751/51, 751/52, 751/53, 751/54, 751/55, 751/56, 751/201, 751/57, 751/58, 751/158, 751/59, 751/60, 751/64, 751/63, 751/9, 751/65, 751/66, 751/192, 751/165, 751/67, 751/68, 751/193 Tfl., 751/69, 751/70, 751/71, 751/72, 751/73, 751/74 Tfl., 751/174, 751/175, 751/77, 751/188, 751/172, 751/80, 751/173, 751/212, 751/2, 751/213, 749/115, 749/114, 749/25, 749/159, 749/95, 749/156, 749/161, 749/77, 749/171, 749/170, 749/98, 749/96, 749/97, 749/253, 749/151, 749/150, 749/149, 751/154 Tfl., 751/160, 749/191 Tfl., 748/1 Tfl., 753/26 Tfl., 751/40 Tfl., 749/123, 749/158, 749/157, 749/133, 749/81, 749/82, 749/189, 749/249, 749/99, 749/104, 749/129, 749/173, 749/124, 749/122, 749/343, 749/53, 749/9, 749/307, 749/112, 749/248,


§ 3
Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre

  1. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

  1. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

  1. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

  1. In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegend öffentliche Belange entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt Kolbermoor.

§ 4
Inkrafttreten der Veränderungssperre

Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

§ 5
Geltungsdauer der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft getreten ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren. Die Stadt  Kolbermoor kann die Satzung um ein Jahr und, wenn besondere Umstände es erfordern, nochmals um ein weiteres Jahr gem. § 17 Abs. 1 und 2 BauGB verlängern.

Hinweis gem. § 18 Abs. 3 BauGB
Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist den Betroffenen für die dadurch entstandenen Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Kolbermoor beantragt (§ 18 Abs. 2 Satz 3 BauGB). Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde (§ 18 Abs. 2 Satz 4 BauGB). Das Erlöschen eines Entschädigungsanspruches richtet sich nach § 18 Abs. 3 BauGB.

Kolbermoor, den_____________ 
Stadt Kolbermoor

                                               (Siegel)

Peter K l o o
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1522/2 Gem. Kolbermoor, Königseestraße 23 / Ecke Wilhelm-Zerr-Straße - Vorstellung der Entwurfsplanung sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö Beschließend 3.3

Beschluss

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1505/5 Gem. Kolbermoor, Chiemseestraße 6 - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö Beschließend 3.4

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung des Diskussionsstandes und der heutigen Abwägung, die geplante Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1505/5 Gem. Kolbermoor als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Der Planstand der Fassung ist auf das heutige Sitzungsdatum (07.09.2021) zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen.
Mit der amtlichen Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1505/5 Gem. Kolbermoor gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.5. 04. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals"; Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö Beschließend 3.5

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion und Abwägung, die 04. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Planstand der Fassung ist auf das heutige Sitzungsdatum (07.09.2021) zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der amtlichen Bekanntmachung tritt die 04. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Zudem sind künftige Bauanträge für Bauvorhaben im Geltungsbereich dieser Änderung im Bauausschuss zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö 4
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4.1. Neubau von zwei Betriebsgebäuden für Kältetechnik mit drei integrierten Wohneinheiten sowie 4 überdachten Stellplätzen, Fl.Nrn. 642/3 und 642/4 je Gem. Harthausen, Harthausener Str. 2a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid im beantragten Umfang nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4.2. Bauvoranfrage - Errichtung von zwei Wohngebäuden mit Garagen oder überdachten Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 749/82 Gem. Kolbermoor, Ganghoferstraße 37 (an der Ecke Theodor-Körner-Straße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö Beschließend 4.2

Beschluss

Der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung zweier EFH wird abgelehnt und das erforderliche, gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 BauGB nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö 5
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5.1. Umbau eines Wohnhauses (2 WE) mit Erweiterung und Anbau einer Doppelgarage, Fl.Nr. 2493/7, Gem. Pang, Schäfersiedlung 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö Beschließend 5.1

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB im beantragten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.2. Umbau, Sanierung, Nutzungsänderung und barrierefreie Erschließung des denkmalgeschützten Garnmagazins, Fl.Nr. 187/20 Gem. Kolbermoor, Spinnereiinsel 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö Beschließend 5.2

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben im beantragten Umfang nach § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö 6
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6.1. Neubau Feuerwehr Pullach - Vergabe Dachflächen-PV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö Beschließend 6.1

Beschluss

Die empfohlene Firma ist der Verwaltung als verlässlich und fachkundig bekannt. Die Verwaltung schließt sich daher der Empfehlung des Planers an und empfiehlt die Beauftragung der Firma ibeko-solar GmbH als Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot mit der Errichtung der Photovoltaikanlage. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.2. Neubau Tonwerksunterführung - Vergabe Entsorgung Haufwerke 11, 13, 14 und 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö Beschließend 6.2

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Vergabe in dringlicher Anordnung gem. §13 Abs. 1 Nr. 8 der Geschäftsordnung i. V. m. Art. 37 Abs. 3 GO zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2021 08:34 Uhr