Datum: 09.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 12. Oktober 2021
2 Bauleitplanung der Nachbargemeinden
2.1 Bauleitplanung der Gemeinde Raubling - Neuaufstellung Bebauungsplan "Redenfelden - Industriegebiet"; vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
2.2 Bauleitplanung der Gemeinde Großkarolinenfeld - Aufhebung des Bebauungsplans "Großkarolinenfeld - Nord"; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
3 Bauleitplanung
3.1 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1522/2 Gem. Kolbermoor, Königseestraße 23 - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss
3.2 Änderung Bebauungsplan Nr. 73 "Birkenstraße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB - Änderungsbeschluss zur Gesamtüberplanung des Bebauungsplangebiets; Beschluss zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
4 Bauanträge
4.1 Aufstockung des bestehenden Wohnhauses, Fl.Nr. 718/24, Gem. Kolbermoor, Filzenstraße 29
4.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit drei Garagen und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1658/43 Gem. Pang, Dr.-Thann-Straße 10
4.3 Neuerrichtung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes als Wohnhaus mit Gewerbeeinheit, Fl.Nrn. 520/18 und 520/4 Gem. Harthausen, Aiblinger Straße 56

zum Seitenanfang

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 12. Oktober 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2110. Bauausschuss 09.11.2021 ö 1
zum Seitenanfang

2. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2110. Bauausschuss 09.11.2021 ö Beschließend 2
zum Seitenanfang

2.1. Bauleitplanung der Gemeinde Raubling - Neuaufstellung Bebauungsplan "Redenfelden - Industriegebiet"; vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2110. Bauausschuss 09.11.2021 ö Beschließend 2.1

Beschluss

Gegen die Planungsabsichten der Gemeinde Raubling bestehen seitens der Stadt Kolbermoor keine Bedenken. Es werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Bauleitplanung der Gemeinde Großkarolinenfeld - Aufhebung des Bebauungsplans "Großkarolinenfeld - Nord"; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2110. Bauausschuss 09.11.2021 ö Beschließend 2.2

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die Planungsabsichten der Gemeinde Großkarolinenfeld keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2110. Bauausschuss 09.11.2021 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1522/2 Gem. Kolbermoor, Königseestraße 23 - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2110. Bauausschuss 09.11.2021 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung des Diskussionsstandes und der heutigen Abwägung, die geplante Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1522/2 Gem. Kolbermoor als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Der Planstand der Fassung ist auf das heutige Sitzungsdatum (09.11.2021) zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen.
Mit der amtlichen Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1522/2 Gem. Kolbermoor gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Änderung Bebauungsplan Nr. 73 "Birkenstraße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB - Änderungsbeschluss zur Gesamtüberplanung des Bebauungsplangebiets; Beschluss zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2110. Bauausschuss 09.11.2021 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Birkenstraße“. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nrn. 660, 661/2, 661/4, 661/5, 661/6, 661/7, 661/8, 661/9, 661/10, 661/11, 661/12, 661/13 ,661/14, 661/15, 661/16, 661/17, 661/18, 661/20, 661/26 T, 661/27 T, 661/29, 661/30, 661/31, 661/33, 661/37, 665, 667, 667/4 und 667/12 je Gmkg Kolbermoor

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher ist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses hinzuweisen.

Ziel der Bauleitplanung ist
  • Die Heilung verfahrensrechtlicher Missstände des Urbebauungsplans
  • Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets gem. § 4 BauNVO
  • Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweisen und der Bauräume unter Berücksichtigung der Raumordnung, der städtebauliche Zielsetzung einer verträglichen Nachverdichtung und der baulichen Verträglichkeit mit der Nachbarbebauung,
-        Integration einer schlanken Grünordnung sowie erhaltenswerter Baumbestände
-        Aktualisierung der örtlichen Bauvorschriften und
-        Aktualisierung von Hinweisen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung gem. HOAI zu beauftragen.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan und gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung innerhalb welcher sie sich zur Planung äußern kann, amtlich bekannt zu machen.

Das Ergebnis der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und die Entwurfsplanung ist dem Bauausschuss zur Abwägung, Billigung und Genehmigung sowie einem möglichen Auslegungsbeschluss anschließend vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2110. Bauausschuss 09.11.2021 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Aufstockung des bestehenden Wohnhauses, Fl.Nr. 718/24, Gem. Kolbermoor, Filzenstraße 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2110. Bauausschuss 09.11.2021 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB im beantragten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit drei Garagen und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1658/43 Gem. Pang, Dr.-Thann-Straße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2110. Bauausschuss 09.11.2021 ö Beschließend 4.2

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB zum Bauvorhaben im beantragten Umfang.

Hinsichtlich der Abwasserthematik und der Entwässerung ist das SG Wasserrecht im Landratsamt Rosenheim am Verfahren zu beteiligen und zu hören.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3. Neuerrichtung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes als Wohnhaus mit Gewerbeeinheit, Fl.Nrn. 520/18 und 520/4 Gem. Harthausen, Aiblinger Straße 56

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2110. Bauausschuss 09.11.2021 ö Beschließend 4.3

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben im beantragten Umfang nach § 36 Abs. 2 BauGB.

Aufgrund der Nähe zur Kreisstraße (RO 13) ist das Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde zu hören.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2

Datenstand vom 15.11.2021 14:19 Uhr