Datum: 24.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mareissaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:09 Uhr bis 18:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 27. Oktober 2021
2 Mitgliedschaft in der "Regionalinitiative Mangfalltal-Inntal e.V." - Teilnahme an der nächsten Förderperiode
3 Friedhofsangelegenheit – Konzept alternative Bestattungen neuer Friedhof
4 Ortsrecht
4.1 Ortsrecht - Friedhofs- und Bestattungssatzung und Friedhofsgebührensatzung - Gebührenanpassung und Neuerlass
4.2 Ortsrecht - Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren und Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren samt Anlage zur Kostensatzung - Überarbeitung und Neuerlass
4.3 Ortsrecht - Wasserwerk Kolbermoor - Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung (BGS-WAS); Anpassung Beitragssatz und Anpassung der Verbrauchsgebühr

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 27. Oktober 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2110. Stadtrat 24.11.2021 ö 1
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2. Mitgliedschaft in der "Regionalinitiative Mangfalltal-Inntal e.V." - Teilnahme an der nächsten Förderperiode

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2110. Haupt- und Finanzausschuss 17.11.2021 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 2110. Stadtrat 24.11.2021 ö Beschließend 2

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor beschließt, ab dem Jahr 2023 weiterhin Mitglied in der LAG Mangfalltal-Inntal für die kommende Förderperiode (2023 bis 2027) bis zum kompletten Abschluss der Förderperiode (zwei Jahre Abwicklung sowie gegebenenfalls zusätzliche Zeit einer etwaigen Verlängerung der Förderperiode) zu bleiben. 
Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 3.445,38 € (netto) bzw. 4.100 € (brutto). Die Zahlung ist zu Jahresbeginn jährlich bis zum Ende der Abwicklung der Förderperiode zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Friedhofsangelegenheit – Konzept alternative Bestattungen neuer Friedhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2110. Stadtrat 24.11.2021 ö Beschließend 3
Haupt- und Finanzausschuss 2110. Haupt- und Finanzausschuss 17.11.2021 ö Vorberatend 2.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Konzeptionierung und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Ortsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2110. Stadtrat 24.11.2021 ö 4
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4.1. Ortsrecht - Friedhofs- und Bestattungssatzung und Friedhofsgebührensatzung - Gebührenanpassung und Neuerlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2110. Haupt- und Finanzausschuss 17.11.2021 ö Vorberatend 2.3.1
Stadtrat 2110. Stadtrat 24.11.2021 ö Beschließend 4.1

Beschluss 1

Der Stadtrat Kolbermoor erlässt die „Satzung über die Benutzung von Friedhöfen und Bestattungseinrichtungen der Stadt Kolbermoor (Friedhofs- und Bestattungssatzung)“ in dem in Anlage 1 verfassten Wortlaut.

Der Satzungsentwurf der Friedhofs- und Bestattungssatzung (Anlagen 1) ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat Kolbermoor erlässt die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)in dem in Anlage 2 verfassten Wortlaut.

Der Satzungsentwurf der Friedhofsgebührensatzung (Anlagen 2) ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.2. Ortsrecht - Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren und Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren samt Anlage zur Kostensatzung - Überarbeitung und Neuerlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2110. Haupt- und Finanzausschuss 17.11.2021 ö Vorberatend 2.3.2
Stadtrat 2110. Stadtrat 24.11.2021 ö Beschließend 4.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die in der Anlage beigefügten Entwürfe der „Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren“ und die „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kolbermoor“ mit den vorgeschlagenen Gebühren des Bayerischen Gemeindetages jeweils als Satzung

Die Entwürfe der Satzungen (Anlagen 3 und 4) und die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Kolbermoor (Anlage 5) sind Bestandteil des Beschlusses und liegen diesem als Anlagen 3 bis 5 bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.3. Ortsrecht - Wasserwerk Kolbermoor - Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung (BGS-WAS); Anpassung Beitragssatz und Anpassung der Verbrauchsgebühr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2110. Haupt- und Finanzausschuss 17.11.2021 ö Vorberatend 2.3.3
Stadtrat 2110. Stadtrat 24.11.2021 ö Beschließend 4.3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 2,6 %.

Der Stadtrat beschließt die §§ 6 und 10 Abs. 1 Satz 2 u. 3 sowie Abs. 3 der BGS-WAS anzupassen und erlässt folgende Änderungssatzung:

Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur 
Wasserabgabesatzung der Stadt Kolbermoor (BGS-WAS)

Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes – KAG – erlässt die Stadt Kolbermoor folgende

Satzung

§ 1
Änderung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Kolbermoor in der Neufassung vom 30.05.2011 – zuletzt geändert vom 03.12.2018 - wird wie folgt geändert


§ 6 Beitragssatz wird geändert

1) Der Beitrag beträgt

       a)        pro m² Grundstücksfläche                1,16 €

       b)        pro m² Geschossfläche                        4,47 €



§ 10 Verbrauchsgebühr wird in Abs. 1 Satz 2 u. 3 sowie Abs. 3 geändert

1) ²Die Gebühr beträgt für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 pro Kubikmeter entnommenen 
     Wassers 1,10 €. 
    ³Die Gebühr beträgt für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 pro Kubikmeter entnommenen 
     Wasser 1,19 €.

3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die
    Gebühr von 01.01.2022 bis 31.12.2022 pro Kubikmeter entnommenen Wassers 1,10 €.
    Ab 01.01.2023 bis 31.12.2025 pro Kubikmeter entnommenen Wassers 1,19 €


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.


Kolbermoor, den 

Stadt Kolbermoor


             Kloo
       Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.01.2022 09:41 Uhr