Datum: 20.09.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:08 Uhr bis 19:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 27. Juli 2022; Zustimmung zur Erweiterung der Tagesordnung um einen nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt
2 Bauleitplanung - Bebauungsplan Nr. 79 „Gehrerstraße Nord“ – Erlass einer Veränderungssperre zum Bebauungsplan gem. § 14 BauGB zur Sicherung der Bauleitplanung
3 Notarielle Grundstücksvollmachten für die Mitarbeiter Andreas Eickmann und Ulrich Krapf vom Liegenschaftsamt
4 Digitalisierung in den Schulen - Anschaffung von digitalen Tafeln - Vergabeentscheidung
5 Breitbandausbau mit der bayerischen Gigabitrichtlinie für die Erschließungsgebiete 1 bis 3 - Aufhebung des Vergabeverfahrens
6 Regenwasserkanal in der Karolinenhöhe - Vergabe Tiefbauarbeiten
7 Sonderzuschuss SV-DJK Kolbermoor - Abteilung Tischtennis für Jugendarbeit
8 Rechnungslegung für das Jahr 2021 - Rechenschaftsbericht

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 27. Juli 2022; Zustimmung zur Erweiterung der Tagesordnung um einen nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2208. Stadtrat 20.09.2022 ö 1
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2. Bauleitplanung - Bebauungsplan Nr. 79 „Gehrerstraße Nord“ – Erlass einer Veränderungssperre zum Bebauungsplan gem. § 14 BauGB zur Sicherung der Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2206. Haupt- und Finanzausschuss 14.09.2022 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 2208. Stadtrat 20.09.2022 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Erlass einer Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB)  in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.  3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBI S. 374) für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 79 „Gehrerstraße Nord“ als Satzung.

§ 1
Anordnung der Veränderungssperre

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat am 12.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Gehrerstraße Nord“ auf Basis des überarbeiteten Vorentwurfs beschlossen. Zur Sicherung der Planung des unter § 2 näher beschriebenen Bereichs wird eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich

Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 07.09.2022 als Anlage Teil der Satzung. Er umfasst den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Gehrerstraße Nord“ mit den folgenden Flurstücken, je Gemarkung Pang:

2487, 2494 (Teilfläche) und 2487/14

§ 3
Rechtswirkung der Veränderungssperre, Ausnahmen

Die in der Veränderungssperre erfassten unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB. Die Änderungen, welche von der Veränderungssperre nicht berührt werden, sind unter § 14 Abs. 3 BauGB aufgeführt. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die Satzung über die Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren. Die Verlängerung ihrer Geltungsdauer gemäß § 17 Abs. 1 S. 3 BauGB bleibt unberührt.

Hinweise

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 S. 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung gem. § 18 Abs. 3 BauGB wird hingewiesen.



Kolbermoor, den_____________ 
Stadt Kolbermoor
                                               (Siegel)

Peter K l o o
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Notarielle Grundstücksvollmachten für die Mitarbeiter Andreas Eickmann und Ulrich Krapf vom Liegenschaftsamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2206. Haupt- und Finanzausschuss 14.09.2022 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 2208. Stadtrat 20.09.2022 ö Beschließend 3

Beschluss

Herr erster Bürgermeister Kloo wird ermächtigt, auf dieser Basis Vollmachten zum Vollzug von liegenschaftlichen Angelegenheiten der Stadt Kolbermoor im Rahmen der aktuellen Geschäftsordnung für die beiden Mitarbeiter Andreas Eickmann und Ulrich Krapf in notarieller Form zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Digitalisierung in den Schulen - Anschaffung von digitalen Tafeln - Vergabeentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2206. Haupt- und Finanzausschuss 14.09.2022 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 2208. Stadtrat 20.09.2022 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Kauf von 67 digitalen Tafeln bei Sound & Vision aus Dachau zu. Basis ist das Angebot der Ausschreibung in Höhe von insgesamt 534.994,61  Euro brutto. 

Die Anschaffung erfolgt in den Jahren 2022 und 2023.

Der Erste Bürgermeister der Stadt Kolbermoor wird ermächtigt, den Auftrag zur Beschaffung der digitalen Tafeln zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Breitbandausbau mit der bayerischen Gigabitrichtlinie für die Erschließungsgebiete 1 bis 3 - Aufhebung des Vergabeverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2206. Haupt- und Finanzausschuss 14.09.2022 ö Vorberatend 2.4
Stadtrat 2208. Stadtrat 20.09.2022 ö Beschließend 5

Beschluss

Die Ausschreibung zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den Erschließungsgebieten Pullach, Schlarbhofener Straße und Herman-Löns-Straße wird aufgrund der Überschreitung der maximalen Deckungslücke aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Regenwasserkanal in der Karolinenhöhe - Vergabe Tiefbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2206. Haupt- und Finanzausschuss 14.09.2022 ö Vorberatend 2.5
Stadtrat 2208. Stadtrat 20.09.2022 ö Beschließend 6

Beschluss

Der Auftrag für die Kanalbauarbeiten des Regenwasserkanals in der Karolinenhöhe wird an die Fa. Paul Vodermaier GmbH & Co. KG aus Raubling zum Angebotspreis von 139.151,22 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Sonderzuschuss SV-DJK Kolbermoor - Abteilung Tischtennis für Jugendarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2206. Haupt- und Finanzausschuss 14.09.2022 ö Vorberatend 2.6
Stadtrat 2208. Stadtrat 20.09.2022 ö Beschließend 7

Beschluss

Der Tischtennisabteilung des SV-DJK Kolbermoor wird ein Sonderzuschuss in Höhe von 5.000 € in Würdigung der besonderen Verdienst für die Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2022 ausgezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Rechnungslegung für das Jahr 2021 - Rechenschaftsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2206. Haupt- und Finanzausschuss 14.09.2022 ö 2.7
Stadtrat 2208. Stadtrat 20.09.2022 ö 8
Datenstand vom 21.09.2022 16:41 Uhr