Datum: 06.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 08. November 2022
2 Vorberatung der Stadtratssitzung
2.1 Beschluss über die Durchführung eines isolierten Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Alte und neue Siedlung"
2.2 Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2h "Alte und Neue Siedlung - Ganghoferstraße" und Außerkraftsetzen der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 4 BauGB
2.3 Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80 "Filzenstraße West I" und Außerkraftsetzen der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 4 BauGB
3 Bauleitplanung
3.1 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich der Fl.Nrn. 1452, 1452/13 und 1452/21 Gem. Kolbermoor, Albert-Schalper-Straße 43 und 45 im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB - Aufstellungsbeschluss
4 Bauvoranfragen
4.1 formlose Bauvoranfrage - Errichtung eines Doppelhauses, Fl.Nr. 2485/12 Gem. Pang, Reichenbachstraße
5 Bauanträge
5.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten und Tiefgarage und Stellplätzen, Fl.Nr. 1387 Gem. Kolbermoor, Brückenstraße 34
5.2 Anbau einer Lagerhalle an die bestehende Werkstatt, Fl.Nr. 1283/1 Gem. Kolbermoor, Aiblinger Au 7e
5.3 TEKTUR Neubau einer Gewerbehalle für einen Getränkemarkt mit Hausmeisterwohnung, Fl.Nr. 709/7 Gem. Kolbermoor, Rosenheimer Straße 47 a und b

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 08. November 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2212. Bauausschuss 06.12.2022 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Vorberatung der Stadtratssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2212. Bauausschuss 06.12.2022 ö 2
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2.1. Beschluss über die Durchführung eines isolierten Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Alte und neue Siedlung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2212. Bauausschuss 06.12.2022 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 2301. Stadtrat 25.01.2023 ö Beschließend 4.2

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Alte und neue Siedlung“ inklusive der im vereinfachten oder beschleunigten Verfahren nach § 13 und § 13a BauGB erlassenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2h "Alte und Neue Siedlung - Ganghoferstraße" und Außerkraftsetzen der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 4 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2212. Bauausschuss 06.12.2022 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 2301. Stadtrat 25.01.2023 ö Beschließend 4.3

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2h „Alte und neue Siedlung – Ganghoferstraße“ einzustellen und die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 4 BauGB außer Kraft zu setzen. Die Verfahrenseinstellung und Außerkraftsetzung der Veränderungssperre wird ortsüblich bekannt gemacht.

Der Stadtplanervertrag für bauleitplanerische Leistungen zwischen der Petzenhammer architektur und stadtplanung GmbH in Bad Aibling und der Stadt Kolbermoor wird nach Rücksprache und in beiderseitigem Einvernehmen mit Frau Claudia Petzenhammer gemäß § 9 des Vertrags vorzeitig aufgelöst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.3. Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80 "Filzenstraße West I" und Außerkraftsetzen der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 4 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2212. Bauausschuss 06.12.2022 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 2301. Stadtrat 25.01.2023 ö Beschließend 4.4

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Filzenstraße West I“ einzustellen und die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 4 BauGB außer Kraft zu setzen. Die Verfahrenseinstellung und Außerkraftsetzung der Veränderungssperre wird ortsüblich bekannt gemacht.

Der Architektenvertrag für städtebauliche Leistungen zwischen der Planungsgruppe Strasser, Äußere Rosenheimer Straße 25, 83278 Traunstein und der Stadt Kolbermoor wird nach Rücksprache und in beiderseitigem Einvernehmen mit Herrn Andreas Jurina vorzeitig aufgelöst (gem. § 13 Kündigung durch den Auftraggeber).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2212. Bauausschuss 06.12.2022 ö 3
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3.1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich der Fl.Nrn. 1452, 1452/13 und 1452/21 Gem. Kolbermoor, Albert-Schalper-Straße 43 und 45 im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2212. Bauausschuss 06.12.2022 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1452, 1452/13 und 1452/21 Gem. Kolbermoor, im Bereich der Albert-Schalper-Straße 43 und 45. 
Der Aufstellungsbeschluss für das beschleunigte Verfahren ist gem. § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Entwurfsplanung ist dem Bauausschuss zur Billigung und Fassung des Auslegungsbeschlusses vorzulegen.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Die Verwaltung wird ermächtigt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung gem. HOAI zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2212. Bauausschuss 06.12.2022 ö 4
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4.1. formlose Bauvoranfrage - Errichtung eines Doppelhauses, Fl.Nr. 2485/12 Gem. Pang, Reichenbachstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2212. Bauausschuss 06.12.2022 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt die Zustimmung zur formlosen Bauvoranfrage und empfiehlt dem Antragsteller einen entsprechenden Bauantrag einzureichen. Die Anfahrbarkeit der Stellplätze ist nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2212. Bauausschuss 06.12.2022 ö 5
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5.1. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten und Tiefgarage und Stellplätzen, Fl.Nr. 1387 Gem. Kolbermoor, Brückenstraße 34

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2212. Bauausschuss 06.12.2022 ö Beschließend 5.1

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag im beantragten Umfang nach § 36 Abs. 2 BauGB. Die bestehenden Bäume auf dem Grundstück sowie die Bäume entlang der Brückenstraße sind gem. DIN 18920 und RAS-LP 4 während der Baumaßnahme zu schützen. Sollten während oder nach Abschluss der Baumaßnahmen Schäden an den Bäumen entstanden sein und wird der Erhalt der Bäume somit unmöglich, ist eine Ausgleichszahlung in Höhe des ermittelten Wertes der Bäume von 11.071,00 € an die Stadt Kolbermoor zu zahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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5.2. Anbau einer Lagerhalle an die bestehende Werkstatt, Fl.Nr. 1283/1 Gem. Kolbermoor, Aiblinger Au 7e

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2212. Bauausschuss 06.12.2022 ö Beschließend 5.2

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen Antrag auf Baugenehmigung im beantragten Umfang nach § 36 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.3. TEKTUR Neubau einer Gewerbehalle für einen Getränkemarkt mit Hausmeisterwohnung, Fl.Nr. 709/7 Gem. Kolbermoor, Rosenheimer Straße 47 a und b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2212. Bauausschuss 06.12.2022 ö Beschließend 5.3

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag im beantragten Umfang nach § 36 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2022 09:29 Uhr