Datum: 23.02.2011
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 25.01.2011
2 Bauleitplanung der Nachbargemeinde Bad Feilnbach - Bebauungsplan Nr.67 "Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr.24 Gewerbegebiet Au Ost II"
4 Brandschutzertüchtigung A.Rasp Schule-Vorstellung Baumaßnahmen
6 Bürgerhaus Von-Bippen-Straße 21
3 Bebauungsplan Nr. 65 "Rathausareal Kolbermoor" - Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs.3 BauGB und Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB; Abwägung; Satzungsbeschluss
5 BA 05 westliche Aiblinger Au Sachstandsbericht - Antrag zum vorzeitigen Baubeginn

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 25.01.2011

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1102. Stadtrat 23.02.2011 ö 1
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2. Bauleitplanung der Nachbargemeinde Bad Feilnbach - Bebauungsplan Nr.67 "Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr.24 Gewerbegebiet Au Ost II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 08.02.2011 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1102. Stadtrat 23.02.2011 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung folgende Stellungnahme abzugeben: Gegen die Aufhebungssatzung Bebauungsplan Nr.67) werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Brandschutzertüchtigung A.Rasp Schule-Vorstellung Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1102. Hauptausschuss 16.02.2011 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1102. Stadtrat 23.02.2011 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgestellten Brandschutzmaßnahmen
gemäß Brandschutznachweis des IB Kaefer und ferner den Einbau der zusätzlichen flächendeckenden Brandfrüherkennung ( Mehrkosten ca. 20.000 €) im "Neubau" der Adolf Rasp Schule.
Die notwendigen Mittel von 610.000€ sind im HH 2011 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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6. Bürgerhaus Von-Bippen-Straße 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1102. Hauptausschuss 16.02.2011 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 1102. Stadtrat 23.02.2011 ö Beschließend 6

Beschluss

Dem Stadtrat wird empfohlen zu beschließen:

a) Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag mit dem Diakonischen Werk Rosenheim e.V. wie in der Anlage beigefügt und mit den heutigen Ergänzungen abzuschließen. 

b) Der Steuerungskreis wird wie folgt besetzt:
   - Erster Bürgermeister
   - Verantwortliche/r Mitarbeiter/in der Diakonie
   - Seniorenbeauftragte/r
   - Stellvertretende/r Seniorenbeauftragte/r
   - zuständige/r Mitarbeiter/in aus der Stadtverwaltung
   - Vertreter/in aus dem Landratsamt
   - Leiter/in der VHS oder der Bücherei
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. 65 "Rathausareal Kolbermoor" - Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs.3 BauGB und Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB; Abwägung; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1102. Stadtrat 23.02.2011 ö Beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 65 "Rathausareal Kolbermoor" in der Entwurfsfassung vom 25.01.2011 als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. BA 05 westliche Aiblinger Au Sachstandsbericht - Antrag zum vorzeitigen Baubeginn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1102. Hauptausschuss 16.02.2011 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1102. Stadtrat 23.02.2011 ö Beschließend 5

Beschluss

Für die Kanalbaumaßnahme Aiblinger Au BA 05 wird ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt.
Dem Stadtrat Kolbermoor ist bekannt, dass
- kein Rechtsanspruch auf eine Förderung aus diesem Antrag abgeleitet werden kann;
- die Zustimmung keine Zusicherung im Sinne des Artikels 38 BAVwVfG auf Erlass eines
  Zuwendungsbescheides darstellt;
- eine etwaige spätere Förderung nach den dann geltenden Zuwendungsrichtlinien und
  Bemessungsgrundlagen erfolgen wird;
- die "Dringlichkeit" des Vorhabens durch den vorgezogenen Baubeginn nicht geändert wird;
- der Antragsteller das volle Finanzierungsrisiko zu tragen hat und die Kosten einer Vorfinanzierung nicht
  Zuwendungsfähig sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0