Datum: 20.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 22. November 2023
2 Jahresrechnung 2022
3 Genehmigung der Spendenliste 2023
4 Ortsrecht - Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Kolbermoor

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 22. November 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2310. Stadtrat 20.12.2023 ö 1
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2. Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2310. Stadtrat 20.12.2023 ö Beschließend 2

Beschluss 1

Die Jahresrechnung 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Genehmigung der Spendenliste 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2310. Stadtrat 20.12.2023 ö Beschließend 3

Beschluss

Die Annahme der in der beigefügten Spendenliste aufgeführten Zuwendungen wird genehmigt.

Die Spendenliste 2023 (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Ortsrecht - Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Kolbermoor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2310. Stadtrat 20.12.2023 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Erlass der Hebesatzsatzung mit folgendem Wortlaut:


Satzung zur Festsetzung der Hebesätze
für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Kolbermoor
(Hebesatzsatzung)

Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern i. V. mit
§ 25 des Grundsteuergesetzes und § 16 des Gewerbesteuergesetzes
erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:

§ 1
Hebesätze

Die Steuersätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1.         Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)                280 v.H.         
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                330 v.H.

2.         Gewerbesteuer                                                                   400 v.H. 


§ 2
In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Kolbermoor, den 21. Dezember 2023
STADT KOLBERMOOR

Kloo
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.03.2024 09:21 Uhr