Datum: 27.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 23. Oktober 2024
2 Neubau Mehrfamilienhaus an der "Unteren Mangfallstraße" - Vergabe Architektenleistung
3 Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Vereinen - Mittelverteilung 2024
4 Anpassung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
5 Ortsrecht - Hebesatzsatzung zum 01.01.2025 aufgrund der Grundsteuerreform
6 Antrag auf Zuschuss Tischtennis
7 Erhaltungsmaßnahme Kindertagesstätte Kranzhornstraße 5 und 7 Kolbermoor

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit; Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 23. Oktober 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2410. Stadtrat 27.11.2024 ö 1
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2. Neubau Mehrfamilienhaus an der "Unteren Mangfallstraße" - Vergabe Architektenleistung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2409. Haupt- und Finanzausschuss 20.11.2024 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 2410. Stadtrat 27.11.2024 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Planungsauftrag für die Architektenleistung zum Bauvorhaben „Mehrfamilienhaus an der Unteren Mangfallstraße“ in Form eines Stufenweisen Vertrages auf Grundlage der HOAI an das Büro dressler mayerhofer rössler architekten und stadtplaner gmbh, München zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Vereinen - Mittelverteilung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2409. Haupt- und Finanzausschuss 20.11.2024 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 2410. Stadtrat 27.11.2024 ö Beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Verteilung der Fördermittel gemäß der „Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Vereinen“ für das Jahr 2024 wie in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Anpassung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2409. Haupt- und Finanzausschuss 20.11.2024 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 2410. Stadtrat 27.11.2024 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Änderung der „Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren“.

Der Entwurf der Anlage über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren sind Bestandteil des Beschlusses und liegen diesem als Anlage 2 bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Ortsrecht - Hebesatzsatzung zum 01.01.2025 aufgrund der Grundsteuerreform

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2409. Haupt- und Finanzausschuss 20.11.2024 ö Vorberatend 2.4
Stadtrat 2410. Stadtrat 27.11.2024 ö Beschließend 5

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende Hebesatzsatzung zum 01.01.2025 

Satzung
über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
der Stadt Kolbermoor 
(Hebesatzsatzung)

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4.06.2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 (GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128) und mit § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I S. 108)

erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:

§ 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)        
    Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre                                                          400        v.H.
  2. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
    Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre                                                           400        v.H.
  3. für die Gewerbesteuer 
    Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre                                                          400        v.H.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Kolbermoor, den XX. XX 2024
STADT KOLBERMOOR

Kloo
Erster Bürgermeister 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

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6. Antrag auf Zuschuss Tischtennis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2409. Haupt- und Finanzausschuss 20.11.2024 ö Vorberatend 2.5
Stadtrat 2410. Stadtrat 27.11.2024 ö Beschließend 6

Beschluss

Der Tischtennisabteilung des SV-DJK Kolbermoor wird auch in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 ein Zuschuss in Höhe von je 15.000 € ausgezahlt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Erhaltungsmaßnahme Kindertagesstätte Kranzhornstraße 5 und 7 Kolbermoor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2409. Haupt- und Finanzausschuss 20.11.2024 ö Vorberatend 2.6
Stadtrat 2410. Stadtrat 27.11.2024 ö Beschließend 7

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, der Umsetzung der Maßnahme in der WEG Versammlung zuzustimmen.
Die Sonderumlage in Höhe von Höhe von 66.756,00 € wird für das Wirtschaftsjahr 2025 der WEG Kranzhornstraße 5 und 7 in Kolbermoor zur Verfügung gestellt.
Der Betrag wird im Haushaltsplan 2025 aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 17:25 Uhr