Andreas Adldinger, Neubau eines Servicegebäudes mit temporärer Unterkunftsnutzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 9.3

Sachverhalt

Das Grundstück liegt in einem Gebiet nach § 34 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Das Gebäude fügt sich in die umliegende Bebauung ein.
Allerdings ist für die geplante Wohnnutzung (5 A ppartements im Obergeschoß) sicherzustellen, dass diese Wohnnutzung mit dem bestehenden Betrieb auf dem Grundstück wie auch mit den umliegenden Gewerbebetrieben vereinbar, d. h. lärmtechnisch möglich ist. Dies ist entsprechend nachzuweisen.
Das Gebäude ist mit einem Abstand von 5 m zur Straße geplant. In diesem Bereich sind Senkrechtparker vorgesehen, die ein Maß von ebenfalls 5 m haben müssen. Das Gebäude sollte somit mit einem Abstand von 6,0 m statt 5,0 m von der Straßengrenze geplant werden.
Für das Bauvorhaben sind 9 offene Stellplätze und 3 Garagenstellplätze nachgewiesen, so dass damit 3 Stellplätze mehr errichtet werden, als nach der derzeit gültigen Stellplatzsatzung erforderlich sind.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte zu!

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Adldinger musste sich wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung enthalten.

Datenstand vom 30.09.2020 08:48 Uhr