Abbruch eines Wohnhauses und Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Altenteilwohnung und vier Mitarbeiterwohnungen, Sickenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Sickenhausen
Gebietsart nach BauNVO:
Außenbereich
Bebauungsplan:
-
Beurteilung nach BauGB:
§35

Nach Abriss des alten Wohnhauses mit Nebengebäude (ca. 11,30 x 28,30m) soll ein neues Wohngebäude (11,50 x 26,31m) entstehen.
Im neuen Haus werden im Erdgeschoss eine Betriebsleiterwohnung, eine Altenteilwohnung und Aufenthaltsräume, die der Metzgerei zugeordnet werden, geplant. Im Obergeschoss gibt es zwei Wohnungen sowie Flächen der Betriebsleiterwohnung. Das Dachgeschoss soll mit zwei Wohnungen ausgebaut werden.
Das Gebäude fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung ein, da Wand- und Firsthöhen der Umgebungsbebauung eingehalten werden.
Nach §35 BauGB sind bei Neuerrichtung eines Gebäudes im Außenbereich keine 6 Wohneinheiten zulässig. Es wird daher empfohlen die Wohneinheiten auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Neben der zulässigen Betriebsleiter- und Altenteilwohnung ist über den Bedarf der Mitarbeiterwohnungen zu entscheiden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird grundsätzlich zugestimmt, allerdings in reduzierter Form, was die Wohneinheiten betrifft. 6 Wohneinheiten sind nicht möglich. Es soll geprüft werden, wie viele privilegierte Wohnungen auf dem Grundstück bereits vorhanden sind. Dazu sind noch 3 zusätzliche Wohnungen erlaubt, so dass insgesamt 4 bzw. 5 Wohnungen möglich sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2020 15:15 Uhr