Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Berghauser Straße, Thalhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 5.4

Sachverhalt

Ortsteil:
Oberthalhausen
Gebietsart nach BauNVO:
-
Bebauungsplan:
Außenbereichsatzung
Beurteilung nach BauGB:
§35


Das Bauvorhaben liegt im Bereich der Außenbereichsatzung Oberthalhausen und ist nach §35 BauGB zu beurteilen.
Die in der Außenbereichsatzung geregelten Zulässigkeitsbestimmungen werden in Hinsicht auf Art und Maß der Nutzung eingehalten. (max. 2 Vollgeschosse, max. 2 WE)
Das Bauvorhaben ist im Außenbereich gem. § 35 BauGB aufgrund seiner Auswirkung auf Natur und Landschaft als Eingriff gem. der Definition des Bayerischen Naturschutzgesetzes zu werten und ökologisch auszugleichen. Der Ausgleich ist im beigefügten Freiflächengestaltungsplans ermittelt und dargestellt und ist von der Unteren Naturschutzbehörde zu prüfen.
Die Erschließung ist über den bestehenden Schmutzwasserkanal (Anfangsschacht) in der Gemeindestraße gesichert.
Für die Wohneinheit sind 2 Stellplätze in der Doppelgarage nachgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2020 15:15 Uhr