Aufhebung Satzung Rechtstellung 1. Bürgermeister
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 14.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 14.01.2025 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Kommunalrechtsnovelle wurde der Status der ersten Bürgermeister im Haupt- und Ehrenamt geändert.
Mit dieser Regelung sind künftig Erste Bürgermeister ab einer Einwohnergröße von über 2500 Einwohner grundsätzlich hauptberuflich.
Zuvor waren erst Bürgermeister ab einer Einwohnergröße von über 5000 Einwohner hauptamtlich tätig. In Gemeinden mit 2500 – 5000 Einwohner also kraft Gesetzes ehrenamtlich und nur durch Satzung hauptamtlich.
Damit der Bürgermeister in Kranzberg hauptamtlich tätig sein konnte, wurde im Jahr 2001 eine Satzung über die Rechtstellung des ersten Bürgermeisters erlassen. Diese Satzung kann nun aufgehoben werden und der Erste Bürgermeister bleibt nunmehr kraft Gesetzes hauptamtlich.
Beschluss
Der Gemeinderat hebt die Satzung über die Rechtstellung des Ersten Bürgermeisters mit sofortiger Wirkung auf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.02.2025 17:38 Uhr