Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Stellplätzen, Hohenbercha


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 17.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Dorfgebiet (MD) von Hohenbercha und wird nach § 34 BauGB beurteilt.

Nach Art der baulichen Nutzung (Zweifamilienhaus) fügt sich das Bauvorhaben ein.

Die Wandhöhe auf der tieferen Hangseite ist mit 6,78m (hohe Hangseite 3,93m) angegeben und erscheint im Gegensatz zur Umgebungsbebauung überhöht. Um einen Vergleich ziehen zu können wurde vom Bauherrn/Planer ein Höhenvergleich angefordert der bis zur Sitzung vorgelegt werden muss.

Die Erschließung soll durch die nördlich gelegene Gemeindestraße erfolgen. Nach Abriss eines alten Holzschuppens, welcher an ein landw. Gebäude angebaut ist, soll an der westlichen Grenze eine 3,0m breite Zufahrt geschaffen werden durch die das Wohnhaus erreicht werden kann.
In dieser Zufahrt soll zugleich die Schmutzwasserleitung verlegt werden die durch die Lage des Hauses als Druckleitung ausgeführt werden muss, da ein Anschluss an den Hauptkanal in Richtung Süden nicht umsetzbar ist.

Die erforderlichen 4 Stellplätze werden nach Stellplatzsatzung nachgewiesen. (4 offene + 1 Garagenstellplatz)

Im zu bebauenden Grundstücksteil sind derzeit mehrere Obstbäume vorhanden, wo ein Großteil davon der Bebauung weichen müssen. Hier sind unter Berücksichtigung des Naturschutzes neue Bäume anzupflanzen bzw. ist ein Ausgleich zu schaffen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2020 08:54 Uhr