Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Ringstraße, Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
MD/WA
Bebauungsplan:
-
Beurteilung nach BauGB:
§34
Schutzgebiete:
Überschwemmungsgebiet
Nach Abriss der bestehenden Wohnhäuser 26 und 26a soll ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage errichtet werden.
Das Wohnhaus soll in der Bauweise II+D errichtet werden. Die Wandhöhe beläuft sich auf 6,50m und fügt sich somit in der Umgebung ein. Die Firsthöhe fügt sich innerhalb der Umgebungsbebauung mit 9,97m ein.
Die Zufahrt der Garage liegt auf dem eigenen Grundstück und erfolgt entlang der östlichen Grenze.
Mit 2 Stellplätzen in der Garage wird der Stellplatznachweis erfüllt.
Da sich das Grundstück z.T. im Überschwemmungsgebiet befindet sind die Belange und Auflagen durch das Wasserwirtschaftsamt zu berücksichtigen. Auch bei Änderung der Fußbodenhöhen sind die maximalen Wandhöhen stets einzuhalten.

Beschluss

Nachdem das Grundstück derzeit mit einem Wohnhaus und einem größeren Nebengebäude bebaut ist und dafür auch ein Bestandsschutz besteht, stimmt der Gemeinderat dem Antrag auf Baugenehmigung zu. Es sollten allerdings die Höhenlage der Fußböden und entsprechende Auflagen durch das Wasserwirtschaftsamt zum Hochwasserschutz im Falle einer Genehmigung getroffen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 08:48 Uhr