Carolin Appel u. Konstantin Vopel, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Dorfacker


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Ortsteil:
Dorfacker
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Bebauungsplan:
-
Beurteilung nach BauGB:
§34

Das Wohnhaus wird in der Bauweise E+I geplant. Die Wandhöhenbelaufen sich auf 6,66m bzw. 6,52m und überschreiten die in der Umgebung bestehenden ca. 6,0m.
Die Firsthöhe fügt sich mit 9,11m ein (Höchstmaß aus Umgebungsbebauung 10,15m).
Alle Abstandsflächen liegen auf dem eigenen Grundstück und werden somit eingehalten.
Die Erschließung für Abwasser ist über die neu geplante Zufahrt zu führen. Sollten die Leitungen über andere Grundstücke geführt werden ist eine Grunddienstbarkeit einzutragen, da ansonsten die Erschließung als nicht gesichert gesehen wird.
Ein Entwässerungsplan mit Darstellung der Grundleitungen ist bei der Gemeinde nachzureichen.
Die erforderlichen 2 Stellplätze werden in der Doppelgarage nachgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung in der beantragten Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2020 15:15 Uhr