Anbau an das Gästeappartment mit Betriebsleiterwohnung, Gewerbepark, Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 5.5

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
Ge
Bebauungsplan:
Gewerbepark
Beurteilung nach BauGB:
§30
Antrag auf Vorbescheid:
Ja

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbepark Kranzberg“ und richtet sich nach dessen Festsetzungen.
Der geplante Anbau ist zur Unterbringung der Betriebsleiter vorgesehen. Dies ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans zulässig. Die Voraussetzung, dass die Wohnung für den Betriebsleiter dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet ist, wird erfüllt.
Der Immissionsschutz ist von der Immissionsschutzbehörde zu prüfen.
Die bestehenden 7 Stellplätze werden mit den neu zu errichtenden 2 Stellplätzen in einer Garage und als offene Stellplätze nachgewiesen.
Im Bereich der 7 offenen Stellplätze sind die 5 östlichen Stellplätze als Schrägparker anzuordnen um ordnungsgemäß in die Parkplätze einfahren zu können. Laut GaStellV muss eine Fahrgasse von 6,0m bei Senkrechtparker eingehalten werden. Im Plan werden jedoch nur 4,0m ausgewiesen.
Ein Freiflächengestaltungsplan liegt derzeit nicht vor und wird  nachverlangt. Dieser ist als Bestandteil des Bauantrags festgesetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2020 15:15 Uhr