Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport, Berg
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 03.08.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 03.08.2021 | ö | beschließend | 6.1 |
Sachverhalt
Ortsteil:
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Berg
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Gebietsart nach BauNVO:
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MD
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Beurteilung nach BauGB:
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§34
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Genehmigter Vorbescheid
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Ja
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Das Bauvorhaben fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung ein. Die Wandhöhen mit max. 6,55m fügen sich in die Umgebungsbebauung ein.
Es werden für eine Wohneinheit 2 Stellplätze im Carport und 1 Stellplatz für die Einliegerwohnung, als offener Stellplatz, auf dem Grundstück errichtet. Der Stellplatznachweis ist somit erfüllt.
Hinsichtlich der Erschließung für Zufahrt und Entwässerung wird auf folgendes hingewiesen. Da der Antragsteller nicht Eigentümer der überplanten Grundstücke ist, wird die Eintragung eines Leitungs- und Wegerechts für die Flurstücke 882/8, 882/9 und insbesondere 882/4; Gemarkung Kranzberg, ausdrücklich empfohlen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.09.2021 12:45 Uhr