Abriss Wohnhaus mit Garage und Erstellung eines Ersatzwohnhauses mit Garage, Schönbichl


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Schönbichl
Gebietsart nach BauNVO:
-
Beurteilung nach BauGB:
§34

Der als Einfamilienwohnhaus geplant Ersatzbau wird ähnlich wie das vorherige Gebäude im Grundstück situiert. Eine leichte Verschiebung Richtung Osten ergibt sich aufgrund der notwendigen Einhaltung der Abstandsflächen.

Die Wandhöhen des neuen Gebäudekörpers belaufen sich durch die Hanglage auf ca. 4,0m hangseitig und 6,95m talseitig. Die Mittlere Wandhöhe beträgt somit ca. 5,50m. Die Firsthöhe übersteigt die Wandhöhe um ca. 2,90m. Das in der Umgebung aufzufindende Höchstmaß der Wandhöhe von 7,0m wird demnach eingehalten und führt dazu, dass sich das Vorhaben auch hinsichtlich der Firsthöhe in die Umgebungsbebauung einfügt.

Das Grundstück verfügt bereits über einen Kanalanschluss und die Zufahrt verläuft über die direkt anliegende Ortsstraße. Die Erschließung ist somit gesichert.

Im Osten überschreitet die Abstandsfläche die Grundstücksgrenze und löst somit eine Abstandsflächenübernahme aus. Der Nachbar erklärt durch Unterschrift die Übernahme der anfallenden Überschreitung. Restliche Abstandsflächen können eingehalten werden.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Kieslinger musste sich wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung enthalten.

Datenstand vom 24.01.2022 16:09 Uhr