Gesplittete Abwassergebühr; Beauftragung zur Flächenermittlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Bisher wurden Abwassergebühren nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt. Unberücksichtigt blieben z. B. hierbei die Größe der versiegelten Fläche oder die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers (z. B. versiegelter Parkplatz). Dies führt zu einer Ungleichbehandlung. Daher erging 2003 bereits ein Urteil des VGH, dass die Gebühren für Beseitigung des Niederschlagswassers nach der Wassermenge berechneten werden müssen, die von versiegelten Flächen in die Kanalisation eingeleitet werden. Bisher galt noch die Ausnahme für Kranzberg, dass die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung weniger als 12 Prozent der Gesamtkosten der Grundstücksentwässerung betrugen. Dies ist jetzt jedoch nicht mehr der Fall. Es ist daher eine gesplittete Abwassergebühr notwendig.
 Für die Niederschlagswassergebühren müssen künftig die bebauten und befestigten Flächen der Grundstücke (Grundflächen inkl. Dachüberstände sowie befestigte Flächen ohne natürliche Versickerungsfähigkeit) betrachtet werden.
Für diese Berechnung kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht: Befragung der Grundstückseigentümer, Gebietsabflussbeiwertkarte, Grundstücksabflussbeiwertskarte, Auswertung durch Neubefliegung, Auswertung anhand vorhandener Luftbilder…
Neben dem aktuellen Aufwand zur Beschaffung der Daten muss auch der zukünftige Aufwand zur Pflege der Daten (z. B. bei baulichen Veränderungen oder Neubaugebieten) berücksichtigt werden.
Herr Ommer von der Firma WipflerPlan stellt Grundzüge der Abrechnungsmodelle vor und erläutert die favorisierte Methode der Grundstücksabflussbeiwertskarte. Die Kosten für die Planung werden ca. 30.000,00 EUR betragen.
Der Gemeinderat vertagt diesen Punkt auf die nächste Sitzung. Im Vorfeld der nächsten Sitzung erhält der Gemeinderat die Präsentation von WipflerPlan zur Nachbereitung.
Weiterhin wird sich die Verwaltung bei anderen Kommunen, die die gesplittete Abwassergebühr bereits eingeführt haben, nach dem Mehraufwand erkundigen und die Berechnung der Anteile der Regenwasserkosten an den Gesamtkosten in der nächsten Sitzung vorstellen.

Datenstand vom 26.04.2021 08:23 Uhr