Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flurstraße, Kranzberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ortsteil:
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Kranzberg
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Gebietsart nach BauNVO:
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WA
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Beurteilung nach BauGB:
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§34
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Das Einfamilienhaus soll in der Bauweise E+D (D als Vollgeschoss) mit einer Wandhöhe von 5,39m errichtet werden. Die Dachneigung beträgt 23°, die Firsthöhe 6,94m.
Aus der Umgebungsbebauung können Wand- und Firsthöhen von max. 6,70m / 9,50m als Bezugshöhe aufgegriffen werden. Somit fügt sich das Vorhaben in der umliegenden Bebauung ein.
Eine Grundstücksteilung ist gem. Lageplan angedeutet. Die Garage hält mit 3,50 x 9,0m die max. zulässige Grenzbebauung, auch nach der Grundstücksteilung, gem. BayBO ein.
Es wird ein offener Stellplatz und ein Garagenplatz nachgewiesen. Somit ist der Stellplatznachweis erfüllt.
Die Abstandsflächen wurden auf Grundlage der alten Berechnungsregeln dargestellt und komplett eingehalten. Der Planer wurde auf die neuen Berechnungsregeln gem. BayBO und Abstandsflächensatzung Kranzberg hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen bestehende Gehölze und Sträucher nur außerhalb der Vogelbrutzeit zu fällen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2021 08:23 Uhr