Der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter der Mittagsverpflegung im Kinderhaus für Kinderhaus, Mittagsbetreuung in der Grundschule und Pfarrkindergarten endet zum 30.04.2021.
Diese Dienstleistung „Mittagsverpflegung im Kinderhaus, Pfarrkindergarten und Mittagsbetreuung“ wurde am 01.03.2021 mit den Auswahlkriterien Qualität, Regionalität und Preis ausgeschrieben.
Es wurden 6 Firmen angeschrieben und um ein Angebot gebeten.
Von einer Firma hat die Gemeinde eine Ablehnung erhalten, zwei Firmen haben Angebote abgegeben, eine Firma hat mitgeteilt, dass die Konditionen nicht passen und daher lediglich Infomaterial geschickt und zwei Firmen haben nicht reagiert.
Anbieter A produziert in München, Anbieter B in Kranzberg.
Bei beiden Anbietern handelt es sich hauptsächlich um regionale Lieferanten (Raum Oberbayern bzw. Bayern), bei Anbieter B teilweise im näheren Umfeld. Der Bio-Anteil liegt bei Anbieter A bei 50 Prozent, bei Anbieter B bei 30 Prozent.
Die Bestellung erfolgt bei Anbieter A über die Einrichtungsleitung in der Vorwoche bis Dienstag, eine Änderung der Bestellmengen ist bis zwei Tage vorher möglich.
Anbieter A produziert in München nach der cook & chill – Methode. Dabei wird das Essen schnell gekühlt und dann vor Ort in speziellen Öfen (Mietkosten pro Jahr ca. 3.500,00 EUR) an den drei Standorten erwärmt. Die Erwärmung und Portionierung vor Ort sind selbst zu organisieren. Rohkost und Obst werden ungeschält, ungewaschen und ungeschnitten geliefert.
Die Entsorgung der Speisereste ist bei Anbieter A selbst zu organisieren (für alle drei Standorte). Daher wären Kosten für Speiseresteentsorgung an drei Standorten (mit 7- oder 14-tägiger Leerung) zu berücksichtigen.
Anbieter B würde vor Ort produzieren. Die Portionierung erfolgt im Kinderhaus. Nachschlag ist möglich. Die Bestellung erfolgt über APP und eine Änderung ist bis zum Vortag möglich.
Es wird davon ausgegangen, dass die Kosten für Küchen- bzw. Spülkraft und Spülmittel bei beiden Anbietern ähnlich hoch sein werden. Im Fall des Anbieters A wird die Arbeitskraft für Erhitzung der Produkte, Portionierung, Waschen/Schälen/Schneiden von Obst und Rohkost, Grobreinigung der Liefergefäße sowie Reinigung des Geschirrs der Gruppen im Kinderhaus Kleeblatts benötigt. Im Fall des Anbieters B wird die Arbeitskraft für das Spülen der Transportgefäße für Mittagsbetreuung und Pfarrkindergarten sowie für das Geschirr der Gruppen benötigt.
Bei Anbieter B ist im Angebot eine Preiserhöhung ab 01.09.2021 für Krippen- und Kindergartenkinder von 3,50 Euro auf 3,65 Euro sowie für Hortkinder von 4,00 Euro auf 4,15 Euro enthalten. Diese Erhöhung wäre auf die Eltern umzulegen.
Im Fall von Anbieter A entfällt die Abrechnungsarbeit auf die Gemeinde (inkl. monatliche Bescheiderstellung, Porto und Mahnwesen. Die Arbeitszeit ist anteilig zu berücksichtigen.
Im Fall von Anbieter B erfolgt die Abrechnung durch die APP kitafino, welche 0,20 Euro Gebühr pro Essen für die Eltern kostet.
Die Lieferung in Fall von Anbieter B erfolgt durch einen Gemeindemitarbeiter, die Arbeitszeit ist daher anteilig zu berücksichtigen.
Insgesamt lässt sich sagen, dass Anbieter A ca. 10.000 Euro im Jahr günstiger ist als Anbieter B. Jedoch geschieht bei Anbieter B die Zubereitung vor Ort und die Buchungsmöglichkeiten für die Eltern gestalten sich flexibler.
Der Gemeinderat betont die höhere Qualität durch frisch gekochtes Essen sowie auch die geringere Umweltbelastung bei regionaler Produktion. Weiterhin ist vor allem die Flexibilität bei der Buchung ein großer Pluspunkt für Anbieter B (lange Entscheidungszeiten für Eltern, kurzfristige Ab- und Bestellung sowie Abholung der Portion bei Krankheit).
Ein weiterer Zuschuss zum Essenspreis durch die Gemeinde ist bei Annahme des Angebots nicht möglich, die Preiserhöhung ab September wird diskutiert. Hierbei wird vor allem auch die Einbindung der Elternbeiräte gewünscht.
Für Anbieter A stimmen 0 Gemeinderatsmitglieder.
Für Anbieter B stimmen 15 Gemeinderatsmitglieder.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Angebot von Anbieter B anzunehmen.