Frühzeitige Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu: Aufstellung Bebauungsplan "Gewerbegebiet A9 Süd" sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gewerbegebiet A9 Süd der Gemeinde Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Allershausen beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet Süd“. Damit verbunden ist die 14. Änderung des Flächennutzungsplans. Das Plangebiet befindet sich unmittelbar westlich der A 9, südlich der Anschlussstelle Allershausen. Die nördliche Grundstücksgrenze schließt direkt südlich an die Erweiterung des „Gewerbepark an der A9“ an.
Da die Planung keine nachteiligen Auswirkungen hervorruft, kann der Gemeinde Allershausen mitgeteilt werden, dass keine Einwände von Seiten der Gemeinde Kranzberg hervorgebracht werden.
Da das Anschreiben einen Tag nach Versand der Ladung der Gemeinde Kranzberg zugestellt wurde, konnte die Stellungnahme nicht als Tagesordnungspunkt erfasst werden.
Eine Verschiebung auf die Sitzung am 15.03.2022 ist aufgrund der Abgabefrist ausgeschlossen.
In diesem Fall werden jedoch keine Belange beeinträchtigt, sodass die Verwaltung beauftragt werden kann, der Gemeinde Allershausen mitzuteilen, dass keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der 14. Flächennutzungsplanänderung vorgebracht werden.
Datenstand vom 18.03.2022 11:44 Uhr