Errichtung eines Solarzauns, Berg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Berg
Gebietsart nach BauNVO:
Außenbereich
Beurteilung nach BauGB:
§35

Beabsichtigt wird die Errichtung eines Solarzauns entlang der südlichen und westlichen Grenze als Einfriedung des Grundstücks des Antragstellers. 
Die Gestaltung des Zauns erstreckt sich auf 25m westlich und 50 m südlich entlang der Grenzen bei einer Pfostenhöhe von ca. 1,55m. 

Durch die senkrechte Bauart wird zum einen die Blendwirkung vermindert, da durch den Sonneneinfall- bzw. -ausfallwinkel größtenteils der Boden angestrahlt wird, zum anderen werden keine Freiflächen verbaut. Relevante Dachflächen sind bereits mit Solarmodulen belegt.
Aufgrund der Außenbereichslage befindet sich keine unmittelbare Nachbarbebauung, welche hiervon gestört oder beeinträchtigt werden könnte. 
Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern wird die Maßnahme befürwortet. Es wird jedoch ausdrücklich in diesem Einzelfall aufgrund der Lage und den Gegebenheiten zugestimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es mit der Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche zu Beschädigungen der Module (z. B. Steinschlag beim Mähen) kommen kann.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2022 09:40 Uhr