Abbruch des best. Wohnhaus + Nebengebäude; Errichtung eines Zweifamilienhauses mit 3 Doppelgaragen, Zinklmiltach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Zinklmiltach
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34
Satzung:
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung Zinklmiltach

Nach Beseitigung der vorhandenen Gebäude wird anstelle des Wohnhauses ein Zweifamilienhaus mit den Maßen 10,0m x 13,0m geplant. Die Wandhöhe soll sich neu auf 6,12m belaufen. Dachform Satteldach mit Dachneigung von 30°. Im späteren Bauantrag sind entsprechende Vergleiche zu den Wandhöhen der Nachbarbebauung nachzuweisen. 

Die Abstandsflächen, welche sich im Norden des neuen Wohnhauses ergeben würden, können auf dem Grundstück selbst voraussichtlich nicht eingehalten werden. Eine Lösung für das darauffolgende Baugenehmigungsverfahren ist hier auszuarbeiten.

Die drei neuen Doppelgaragen werden versetzt angeordnet, sodass nur die ganz westlich gelegene, unter der Voraussetzung des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr.1, als Grenzgarage zählen würde. Die restlichen zwei Doppelgaragen werden mit dem Mindestabstand von 3,0m zur Grenze gestellt.

Die Abwasserbeseitigung ist durch den bestehenden Anschluss an den Schmutzwasserkanal gesichert, wie auch die Zufahrt über die anliegende öffentliche Verkehrsfläche. Die Sicherheit zur Erschließung ist somit gewährleistet.

Für die beiden Wohneinheiten sind insgesamt 4 Stellplätze nachzuweisen, welche laut Plan in den Doppelgaragen untergebracht werden können.

Unter Beachtung der gesetzlichen Abstandsflächen kann dem Vorbescheid zugestimmt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2022 11:26 Uhr