Für die Entscheidung wie es mit Grundschule und Kindertagesbetreuung im Hinblick auf die Ganztagesbetreuung ab 2026 weitergeht, müssen folgende Punkte Berücksichtigung finden:
- Schaffung weiterer Hortplätze (da ab 1.8.2025 die Betriebserlaubnis für 35 Hortplätze ausläuft; dann bestehen nur noch 25 Hortplätze)
- Schaffung weiterer Räume für Mittagsbetreuung (einen Beschluss dazu gibt es bereits und einer Verlängerung der Mittagsbetreuung bis 16 Uhr würde die Ganztagesbetreuung ermöglichen)
- Komplettsanierung oder Neubau Turnhalle (Mängel siehe beigefügte Bilder)
- Schaffung weiterer Kindergarten- und Krippenplätze
Zur Umsetzung gibt es folgende Varianten:
- Anbau Mittagsbetreuung
- Schaffung weiterer Hortplätze
- Schaffung weiterer Kindergarten- und Krippenplätze
- Komplettsanierung oder Neubau Turnhalle
+ Schaffung weiterer Räume für Mittagsbetreuung
? Ganztagesbetreuungspflicht evtl. erfüllt
- Neubau/Komplettsanierung Turnhalle und Neubau Gebäude/Gebäudeteil für Hort und Mittagsbetreuung am bisherigen Standort der Grundschule
+ Schaffung weiterer Hortplätze
+ Schaffung weiterer Kindergarten- und Krippenplätze (da bisherige Räumlichkeiten von Hort umgenutzt werden können)
+ Komplettsanierung oder Neubau Turnhalle
+ Schaffung weiterer Räume für Mittagsbetreuung
+ Ganztagesbetreuungspflicht erfüllt
- Kompletter Umbau der bestehenden Grundschule
+ Schaffung weiterer Hortplätze
+ Schaffung weiterer Kindergarten- und Krippenplätze (da bisherige Räumlichkeiten von Hort umgenutzt werden können)
+ Komplettsanierung oder Neubau Turnhalle
+ Schaffung weiterer Räume für Mittagsbetreuung
+ Ganztagesbetreuungspflicht erfüllt
- Neubau Grundschule am neuen Standort
+ Schaffung weiterer Hortplätze
+ Schaffung weiterer Kindergarten- und Krippenplätze (da bisherige Räumlichkeiten von Hort umgenutzt werden können)
+ Komplettsanierung oder Neubau Turnhalle
+ Schaffung weiterer Räume für Mittagsbetreuung
+ Ganztagesbetreuungspflicht erfüllt