weiteres Vorgehen Heizung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 26.04.2022 wurde die Errichtung von zwei Heizanlagen mehrheitlich beschlossen.
Die bestehende Gasheizung und Elektroheizung im Rathaus und Feuerwehrhaus sollte durch eine Pelletheizung ersetzt werden (Beschluss: 14:0). Die Beheizung von Bauhof und den beiden Wohnungen am Bauhofgelände sollte künftig durch eine Hackschnitzelheizung erfolgen (Beschluss: 8:6).
Im Rahmen der Bauauschusssitzung vom 16.05.2023 sprach der Bauausschuss nach Vorstellung der geplanten Hochbaumaßnahmen am Bauhof und Feuerwehr die Empfehlung aus, nur eine Heizanlage am Bauhof zu errichten und das Rathaus und Feuerwehrhaus mittels Fernwärmeleitung anzuschließen.
Diese Variante wurde bereits in der Sitzung vom 26.04.2022 vorgestellt und nicht weiterverfolgt. Sofern der Beschluss vom 26.04.2022 nun auf Empfehlung des Bauausschusses nicht weiterverfolgt werden soll, ergeben sich mit der Planung und Errichtung einer Heizanlage am Bauhof mit Fernwärmeleitung zum Rathaus/Feuerwehrhaus folgende Änderungen bzw. Konsequenzen:
- der bestehende Bewilligungsbescheid zur Förderung der Pelletheizung entfällt
- der bestehende Bewilligungsbescheid zur Förderung der Hackschnitzelheizung kann nicht bzw. nur zum Teil aufrechterhalten werden (Rücksprache mit Energieberater erfolgt erst am 13.06.2023).
- Kosten für Dükerung und Fernwärmeleitung kommen hinzu
- Fernwärmeleitung und Dükerung kann nicht gefördert werden, da am Heizungsstandort weniger Wärme benötigt wird, als am angeschlossenen Standort (lt. erster Auskunft zum Gebäudeenergieberater: Der Heizkessel der das Gebäudenetz bedient muss mindestens 50% der erzeugten Energie in dem Gebäude verbrauchen in dem er aufgestellt wird. Die beantragten Heizungen (Bauhof 32 kW, Rathaus mit FFW 45 kW) erfüllen diese Anforderung zurzeit nicht, denn der größere Verbrauch ist in einem externen Gebäude (Rathaus mit FFW). Das Gebäudenetz wird nicht gefördert, da der Biomasseanteil der Hackschnitzelheizung über 75% liegt. Der Anschluss an ein Gebäudenetz wird bei einem Heizungstausch mit 35% der förderfähigen Kosten bezuschusst.)
- neues Planungsbüro für Erstellung Leistungsverzeichnis, Ausschreibung uvm. notwendig
Beschluss 1
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis, Der Beschluss vom 26.04.2022 soll nicht weiterverfolgt und damit aufgehoben werden. Stattdessen wird eine weitere Prüfung der Varianten, Kosten und Förderung befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat spricht sich gegen den Vorschlag des Ersten Bürgermeisters aus, weiterhin Herrn Regler und Herrn Schwegler mit der Planung zu beauftragen. Stattdessen befürwortet der Gemeinderat die Heizungsplanung an ein anderes Büro zu vergeben um neuen Input und neue Daten zur endgültigen Entscheidung zu erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
Datenstand vom 01.09.2023 10:05 Uhr