Neubau eines Austragshauses, Hohenbercha
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ortsteil:
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Hohenbercha
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Gebietsart nach BauNVO:
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MD
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Beurteilung nach BauGB:
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§35
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Genehmigter Vorbescheid:
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Ja
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Das Flurstück liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich von Hohenbercha. Die landwirtschaftliche Privilegierung wurde in einem vorhergehenden Antrag auf Vorbescheid geprüft und nachgewiesen, sodass dieser genehmigt werden konnte.
Maß d. baulichen Nutzung:
Aufgrund der topografischen Lage befindet sich das Kellergeschoss auf der westlichen Hausseite komplett im Erdreich. Auf gegenüberliegender Seite ragt die Kellerdecke um ca. 1,60m über das Gelände. Das Kellergeschoss bleibt trotz Hanglage kein Vollgeschoss.
Die größte Wandhöhe beträgt am Ostgiebel ca. 6,0 m. Umliegende Bestandsgebäude (Hohenbercha 5/5a + 13) übersteigen dieses Maß geringfügig. Die Dachform wird mit Satteldach und 35° Dachneigung ausgebildet. Das Einfügegebot wird unter diesen Maßen eingehalten. Die Wiederkehr über den Balkonen fügt sich als Anbau ein. Daraus resultierende Wand- und Firsthöhen können bei allen weiteren Verfahren im Sinne des Maßes der baulichen Nutzung nicht als Referenzhöhen herangezogen werden.
Erschließung:
Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Verkehrsfläche. Die Zufahrt ist somit gesichert.
Der bestehende öffentliche Schmutzwasserkanal erstreckt sich derzeit nur bis auf die Höhe der Garage der Hausnummern 5/5a. Um die Erschließung zu sichern ist eine Verlängerung dieser Leitung nötig.
Im Sinne des § 8 Abs.2 Satz 4 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Kranzberg ist eine Erschließungsvereinbarung zwischen dem Bauwerber und der Gemeinde zu schließen um die Übernahme der entstehenden Kosten festzuhalten. Diese Vereinbarung dient als Grundlage für die Zustimmung des Bauantrags. Bei Unterlassung gilt der Antrag als abgelehnt.
Für die Wohneinheit werden gem. Stellplatzsatzung 2 Stellplätze benötigt. Diese werden in der Doppelgarage nachgewiesen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu unter der Voraussetzung, dass eine Erschließungsvereinbarung mit Kostenübernahme über die Verlängerung der gemeindlichen Schmutzwasserleitung abgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.04.2024 13:56 Uhr