Erweiterung eines bestehenden Ladengeschäftes, Obere Dorfstraße, Kranzberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ortsteil:
|
Kranzberg
|
Gebietsart nach BauNVO:
|
MD
|
Beurteilung nach BauGB:
|
§34
|
Im Ortskern von Kranzberg möchte der Antragsteller für ein vorhandenes Gebäude eine Nutzungsänderung durchführen, um darin eine Patisserie- und Chocolaterie zu errichten. Allgemein ist der Verkauf von Feinkostwaren geplant. Ferner sollen Seminare wie z. B. Wein-Tasting, Schoko-Kost-Show etc. angeboten werden.
Die bisherige Nutzung richtet sich auf eine rein handwerkliche Nutzung, hier Friseursalon, ab. Der Besucherverkehr ist in diesem Sektor planbar gewesen, sodass ein unvorhergesehener Besucherstrom ausgeschlossen werden konnte.
Nun ist mit dem geplanten Verkaufsgeschäft auch ein unvorhersehbarer Besucherstrom zu erwarten. Der Stellplatzschlüssel der Gemeinde Kranzberg wird vom Planer wie folgt herangezogen.
Nach der Anlage „Richtzahlen für den Stellplatzbedarf“ werden unter Punkt 3.1 „Läden, Waren- und Geschäftshäuser erfasst. Demnach muss pro 40 m² Verkaufsfläche (VF), jedoch mind. 2 Stellplätze je Laden, ein Stellplatz nachgewiesen werden. Für die vorliegenden 54 m² VF wären demnach die Mindestanzahl von 2 Stellplätze nötig. Aufgrund von weiteren Nutzungseinheiten im Bestandsgebäude sind im Rahmen des Antrags alle erforderlichen Stellplätze berechnet und zeichnerisch dargestellt worden. Demnach können auf diesem, als auch auf dem unmittelbar danebenliegenden Grundstück, alle Stellplätze nachgewiesen werden. Der Stellplatznachweis gilt als erfüllt.
Von den direkt an das Ladengeschäft anliegenden Stellplätzen sind bei der Ausführung zwei so zu kennzeichnen, dass der unmittelbare Zusammenhang zum Geschäft für jedermann erkennbar ist und eine anderweitige Nutzung ausgeschlossen wird. Die feste Zuordnung ist im Stellplatznachweis redaktionell zu ergänzen.
Hinsichtlich Betriebszeiten konnte dem Antrag keine Information entnommen werden. Falls nötig, ist dies auf Wunsch des Landratsamts im Rahmen einer Betriebsbeschreibung nachzureichen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung (Nutzungsänderung) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.04.2024 13:31 Uhr