Abbruch und Neubau eines bestehenden Wohn- und Stallgebäudes, Griesbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Es handelt sich um einen Ersatzbau (Wohnhaus und Stallgebäude) das an gleicher Stelle, in gleicher Breite, mit gleicher Wand- und Firsthöhe wie das bisherige Gebäude neu errichtet wird. Die Gebäudelänge ist um rund 4,50 m weniger als vorher. Die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung sind somit für den beantragten Ersatzbau grundsätzlich gegeben.
Die Erschließung ist aufgrund des bisherigen Bestandsgebäudes gesichert. Die Kleinkläranlage wird laut Antragsunterlagen neu errichtet. Dazu liegt ein Gutachten vor.

Beschluss

Dem Bauantrag wird in der beantragten Form zugestimmt!

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2024 15:22 Uhr