Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2025 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das gesamte Grundstück als WA dargestellt. Für das Bauvorhaben gibt es bereits einen genehmigten Vorbescheid. 
Der Antragsteller möchte ein Einfamilienhaus (E+I) mit den Maßen 9,08 m x 12,08 m und einem Satteldach mit 22° Dachneigung auf dem Grundstück Fl. Nr. 178/12 errichten. Die geplante Doppelgarage soll südlich des geplanten Hauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 178 mit einer Größe von 6,5 m x 7,5 m errichtet werden.
Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein. 
Nachdem es sich um 2 Grundstücke handelt und das Grundstück Fl. Nr. 178/12 (geplantes Wohnhaus) keine direkte Anbindung an die öffentliche Straße (Seestraße) hat, muss zur Sicherung der Erschließung für die Zuwegung zum Wohnhaus und für die Garage eine notarielle Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht und Leitungsrechte) auf Fl. Nr. 178 Gemarkung Kranzberg eingetragen werden. Das anfallende Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern, wobei ein Überlauf an den bestehenden Regenwasserkanal angeschlossen werden kann. 
Bereits im Antrag auf Vorbescheid wurde darauf hingewiesen, dass ein Teil des Grundstücks im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt. Das beantragte Bauvorhaben (also Wohnhaus und Garage) liegen jedoch außerhalb des Überschwemmungsgebiets bzw. grenzen direkt dort an. Auf diese unmittelbare Angrenzung und die mögliche Gefahr der Überschwemmung wird ausdrücklich hingewiesen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag in beantragter Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2025 17:38 Uhr