Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen, Flurstraße, Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
WR
Bebauungsplan:
Flurstraße I
Beurteilung nach BauGB:
§30
Genehmigter Vorbescheid
Ja

Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Abweichend davon wurden bereits im Vorbescheidsantrag Befreiungen gestellt und genehmigt. Diese umfassen im Wesentlichen die Errichtung als Doppelhaus statt Einzelhaus, die zulässige Wandhöhe und Dachneigung der Garage sowie das Überschreiten der Baugrenze östlich um 2,0 m.

Zusätzlich werden auf beiden Dachseiten Gauben eingebaut, die auf Grund Ihrer Abmessungen im Bebauungsplan als zulässig gelten.

Die zusätzlichen 2 Stellplätze für die zweite Wohneinheit werden auf dem Grundstück errichtet. Inklusive der Doppelgarage sind alle erforderlichen 4 Stellplätze nachgewiesen.


Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2020 12:28 Uhr