Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Dorfacker
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ortsteil:
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Kranzberg
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Satzung:
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„Abgrenzungs- u. Einbez. Dorfacker“
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Gebietsart nach BauNVO:
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MD
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Beurteilung nach BauGB:
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§34
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Das geplante Einfamilienhaus soll in der Bauweise E+I errichtet werden mit einem Pultdach mit 10° Dachneigung. Wandhöhen belaufen sich auf 5,30und 5,99m, die Firsthöhe auf max. 7,40m. Diese Maße sind in der gegebenen Bebauung aufzufinden. Somit fügt sich der Baukörper in die umliegende Bebauung ein.
Die neugebaute Erschließungsstraße, in welcher auch der gemeindliche Schmutzwasserkanal verlegt wurde, sichert die Erschließung des Grundstücks.
Durch die Überbauung des Grundstücks mit Wohnhaus und Terrasse wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 erreicht. Gemäß der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung Dorfacker wird die zulässige überbaubare Grundstücksfläche jedoch mit einer GRZ von nur 0,2 festgesetzt. Grund für die Überschreitung der GRZ ist der neue Verlauf der Erschließungsstraße westlich und der damit verbundenen Minderung der Grundstücksgrößen bzw. der Teilung der Grundstücke. Die Verlegung des Feldwegs und der Neubau der Straße beruhen auf einer Auflage zu dem damals genehmigten Vorbescheid. Die festgesetzte GRZ beruht somit auf mittlerweile veralteten Grundstücksverhältnissen.
Zudem ist die Haus-Nr. 15 im Geltungsbereich ein vergleichbarer Bezugsfall da hier die GRZ im selbigen Maß besteht.
Um die Versiegelung auf das Nötigste zu beschränken, wird vorausgesetzt, dass Außenanlagen wie Zufahrt, Stellplätze und Terrassen in versickerungsfähiger Bauweise ausgeführt werden. Dies ist laut EBZ zu befolgen.
Der Naturschutz ist hinsichtlich der Ortsrandeingrünung zu beteiligen. Die Entfernung von bestehenden Gehölzen ist außerhalb der allgemeinen Vogelbrutzeit vorzunehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu. Der Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Konrad Neumair befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Datenstand vom 24.08.2021 14:16 Uhr