Neubau eines Einfamilienhauses, Berg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.07.2021 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Berg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Das neue Wohnhaus ist zwischen den Hausnummern 1 und 35 in Berg geplant. Eine direkte Zufahrt von einer öffentlichen Straße für diesen Bereich des Grundstücks gibt es derzeit nicht.

Art u. Maß der baulichen Nutzung:

Die Art der Nutzung (Wohnhaus) fügt sich der Umgebung ein. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als WA dargestellt. Die Grundmaße des Wohngebäudes betragen 10 x 15,60m.
An der Nordgrenze des Grundstücks wird die Garage mit einem Grenzausbau von 10 m geplant. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist hier auf die zulässige Länge der Grenzbebauung (9m) zu achten.
Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen und muss sich in die umliegende Bebauung einfügen. Die Einfügungskriterien (Wand-, Firsthöhen etc.) sind bei der späteren Eingabeplanung zu berücksichtigen.

Erschließung

Kanal:
Für das geplante Grundstück ist kein eigenständiger Kanalhausanschluß für Schutz-/Mischwasser vorhanden. Eine Entwässerung ist somit nur über das bestehende Wohnhaus Haus Nr. 1 oder über das Nachbargrundstück Haus Nr. 35 möglich. Dazu ist zur dauerhaften Sicherung die Eintragung eines Leitungsrechts (Grunddienstbarkeit) erforderlich.

Wasser:
Gemäß Stellungnahme des Wasserzweckverbands befindet sich im Bereich des geplanten Baukörpers die Wasseranschlussleitung für Hausnummer 1. Diese ist dann vor Baubeginn entsprechend umzulegen. Eine Versorgung des Neubaus ist nur über einen Abzweig dieser Leitung möglich. Auch hierzu ist die Leitung über ein Leitungsrecht zu sichern.

Zufahrt:
Die Zufahrt ist laut Antragstellung über die FS24 – Kranzberg/Berg geplant. Die Grundstückseinfahrt an dieser Stelle ist unübersichtlich und ist aus Verkehrssicherheitsgründen sehr problematisch zu sehen. Das Tiefbauamt, LRA Freising ist entsprechend zu beteiligen.

Im Rahmen des Bauantrags müssen alle Nachweise für eine Sicherung der Erschließung vorgelegt werden. Weitere Auflagen und Prüfungen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu, wenn die Erschließung gesichert ist und alle vorgenannten Punkte zur Erschließung nachgewiesen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2021 14:37 Uhr