Kostenzuordnung für die Kostenträger


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Herr Bernhard Pritscher von BBI-Ingenieure sowie Herr Andreas Kämper vom LRA Freising – Tiefbauamt erläutern die Kostenverteilung für den Ausbau Obere Dorfstraße. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Ortsdurchfahrtenrichtlinie (ODR).
Die Kosten bis Bord werden dem Landkreis als Kostenträger zugeschrieben. Ab Vorderkante Bord ist die Gemeinde als Kostenträger zuständig. Der Landkreis wird hiervon, laut Herrn Kämper (Tiefbauamt) auch nicht abweichen.
Der Anteil der Gemeinde an den Gesamtkosten ist insgesamt höher, da die Gehwege in Handarbeit gepflastert werden, während die Straße maschinell hergestellt wird und die Personalkosten entsprechend niedriger anzusetzen sind.
Laut Herrn Kämper sind Sicherheitsstreifen, die breiter als 50 cm sind, dennoch als Notgehwege anzusehen und werden der Gemeinde als Kostenlastträger zugeordnet.
Bis zum 06.04.2021 wird hierzu jedoch eine Aussage des Landratsamtes vorliegen, die in der nächsten Sitzung vorgestellt werden kann.
Da jedoch eine Sanierung laut LRA ausgeschlossen ist, wenn der Kanal, der unter der sanierten Straße liegt, nicht ausreichend leistungsfähig ist, benötigt Herr Kämper eine schriftliche Bestätigung über die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanals.
Hierzu wird sich die Verwaltung mit einem Planungsbüro in Verbindung setzen.

Datenstand vom 26.04.2021 08:23 Uhr