Wie in der letzten Sitzung von Herrn Ommer (WipflerPlan) vorgestellt, muss die Gemeinde Kranzberg eine gesplittete Abwassergebühr einführen.
Die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers aus Grundstücken betragen 13,84 Prozent der Gesamtkosten. Ein Rückgang ist nicht absehbar, da bei allen geplanten Bauarbeiten auch immer Regenwasserkanäle betroffen sein werden.
Folgende Kosten müssen in der Berechnung berücksichtigt werden: Betriebskosten, kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Verzinsungen. Hierbei entfallen 76.274,68 EUR auf das Niederschlagswasser und 474.467,50 EUR auf das Schmutzwasser. Dies entspricht einem Verhältnis von 13,84 Prozent zu 86,16 Prozent.
Die Kosten liegen daher über der Erheblichkeitsschwelle von 12 Prozent. Ein Ermessen über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr liegt daher nicht mehr vor, die Einführung ist zwingend erforderlich. Hierzu liegen bereits mehrere Entscheidungen, auch des Verwaltungsgerichtshofs, vor.
Anderenfalls wären die Abwassergebührenbescheide rechtswidrig und durch Klage angreifbar.
Nach der Erstaufnahme und der Abstimmung mit den Grundstückseigentümern hält sich der Mehraufwand für die Verwaltung bei der Grundstückbeiwertkarte, im Vergleich zu anderen Berechnungen, in Grenzen, da erhebliche, bauliche Veränderungen erst zu einem Stufenwechsel führen. Auch im Steueramt ist kein Mehraufwand zu erwarten, da weiterhin ein Bescheid pro Kanalanschluss erstellt werden muss.
Dies hat auch die Nachfrage in Schweitenkirchen ergeben, welche die gesplittete Abwassergebühr vor ca. 4 Jahren bereits einführen mussten. Auch Schweitenkirchen hat sich für die Grundstücksabflussbeiwerte entschieden Die Stufentabelle hat sich bisher als rechtssicher erwiesen und es ist nach der Datenerhebung kein zusätzlicher Mehraufwand in der Verwaltung ersichtlich geworden.
Folgende Kommunen haben sich ebenfalls für den Grundstücksabflussbeiwert entschieden: Stadt Moosburg, Gemeinde Scheyern, VG Schrobenhausen, Gemeinde Hettenshausen, Gemeinde Vierkirchen.
Für die tatsächlich befestigte Flächen mit Flächenbeiwert haben sich deutlich weniger Gemeinden, wie z. B. Gerolsbach und Gundremmigen entschieden.
Für die Gemeinde Kranzberg empfiehlt sich auf alle Fälle auch ein Bürgerinfoabend zur gesplitteten Abwassergebühr, welcher im Sommer, notfalls digital, stattfinden sollte. Dieser kann nach Vergabe mit dem Ingenieurbüro geplant werden.
Die Verwaltung hat sich bei zwei Ingenieurbüros erkundigt, die jedoch die Flächenberechnung noch nicht durchgeführt haben. Bei zwei weiteren Ingenieurbüros wurde ein Angebot eingeholt.
Es müssen insgesamt für ca. 1200 Einleiter die Berechnungsflächen ermittelt werden.
Die Grundstückseigentümer werden mit den im Vorfeld ermittelten Flächen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Beide Ingenieurbüros rechnen mit ca. 50 Prozent Rückmeldungen mit der Bitte um Überprüfung.
Die im Anschluss durchgeführten Überprüfungen werden vom Bauamt, mit anfänglicher Unterstützung durch das Ingenieurbüro, durchgeführt.