Miethöhe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Die bisher nur im Rahmen der Richtlinien besprochene Miethöhe muss noch endgültig festgelegt werden.
Zu beachten sind folgende Parameter:
Jährliche Aufwendungen:
  • Kapitalkosten (Zinsen und Tilgung lt. Finanzierungsplan)
  • Rückstellungen für Reparaturen und Investitionen (allgemeine Empfehlung: 15 Euro / m²)

Jährliche Erträge:
  • Mietwohnraum 1395,89 m²
  • 36 Stellplätze á 30 Euro / Monat

Unberücksichtigt bleiben die Nebenkosten, da diese umgelegt werden und für die Berechnung keine Rolle spielen.

Zu den Kapitalkosten:
Es wurden zwei Darlehen mit einem Gesamtbetrag von 4.081.300,00 Euro zur Finanzierung aufgenommen. Zu beiden Darlehen gibt es einen Zins- und Tilgungsplan.
Zinsen werden bereits gezahlt, die erste Tilgungszahlung erfolgt bei beiden Darlehen am 30.09.2022.
In 2023 werden 18.000 Euro Zinsen sowie 140.700 Euro Tilgung gezahlt. Diese Kapitalkosten liegen den Berechnungen zu Grunde.

Zu den Rückstellungen:
Die allgemeine Empfehlung, welche auch in den bisherigen Berechnungen, zu Grunde lag, war eine jährliche Rückstellung in Höhe von 15 Euro / m² Wohnraum.
Dies führt zu jährlichen Aufwendungen in Höhe von 20.938,35 Euro.
Es müssen also insgesamt 179.678,35 Euro erwirtschaftet werden.



Zu den Erträgen:
Es sind insgesamt 36 Stellplätze. Bei kompletter Vermietung bedeutet dies jährlich 12.960 Euro.
Bei einer Kaltmiete von 10 Euro / m² ergeben sich jährliche Erträge in Höhe von 167.506,80 Euro.
Insgesamt daher 180.466,80 Euro. 
Es verbleibt nach Abzug der Kapitalkosten und Rückstellungen ein Betrag von 788,45 Euro.

Bei einer Reduzierung auf 9,90 Euro / m² verbleibt ein Minus von 886,62 Euro.

Die Staffelung der Miete anhand des Vermögens sollte dennoch beibehalten werden. Zumal nur Rückstellungen für die Wohnfläche (ohne Abstellräume, ohne Gemeinschaftshaus, ohne Grünflächen und Parkflächen und ohne Versorgungshaus) gebildet werden.

Private Wohnungen liegen in Kranzberg bei durchschnittlich 10,45 Euro pro m², hierbei handelt es sich im Regelfall jedoch nicht um Neubauten mit gleichwertiger Ausstattung.


Auf Nachfrage wird erläutert, dass es sich lediglich um Deckung der Kapitalkosten und der Rücklagen handelt. Bei Berücksichtigung von weiteren Kosten, z. B. das eingebrachte Grundstück, könnten die Vorgaben aus der Förderung (Tragbar für einkommensschwache Wohnungssuchende und Orientierung an § 22 Abs. 1 SGB II) nicht erfüllt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt eine Kaltmiete im Mehrgenerationenhaus von 10 Euro pro m². Bei einem Vermögen von über 30.000 Euro erhöht sich die Kaltmiete auf 12 Euro pro m², bei einem Vermögen von über 50.000 Euro erhöht sich die Kaltmiete auf 14 Euro pro m².
Für die Stellplätze beschließt der Gemeinderat eine Monatsmiete von 30,00 Euro pro Stellplatz. Eine Verteilung der Stellplätze erfolgt fest auf die Wohnung nach der gültigen Stellplatzsatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.06.2022 09:06 Uhr