Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Es wurden 17 Träger öffentlicher Belange an dem Verfahrensschritt beteiligt. Davon haben 8 Behörden eine Stellungnahme abgegeben. 

Folgende 5 Behörden haben keine Einwände vorgebracht:
  • Regionaler Planungsverband München
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Gemeinde Allershausen
  • Gemeinde Hohenkammer

Folgende 3 Behörden haben eine Stellungnahme abgegeben, die im Gemeinderat zu beschließen sind:

  • Regierung von Oberbayern
  • Landratsamt Freising
  • Bayerischer Bauernverband


Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom 18.07.2022 
Zusammenfassung 

Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gab zu o.g. Planung zuletzt mit Schreiben vom 15.07.2021 eine Stellungnahme ab. 
Darin stellten wir fest, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Da sich in der nun vorliegenden Planfassung (Stand 14.09.2021) keine landesplanerisch relevanten Änderungen ergeben haben, ist eine erneute landesplanerische Bewertung nicht veranlasst. 

Beschlussvorschlag: 
Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegen. 

Anwesend: 14 
Für den Beschluss: 14 
Gegen den Beschluss: 0







Landratsamt Freising 
Landratsamt Freising, Wasserrecht, Stellungnahme vom 03.08.2022 
Zusammenfassung 

Der Arbeitsbereich Überschwemmungsgebiete teilte folgendes mit: 
Nach der Begründung des Bebauungsplans ist beabsichtigt, dass „die Grundstücke aus dem Bebauungsplan „Links der Amper – Mitte“ […] in den Bebauungsplan „Links der Amper – West“ mit einbezogen“ werden. Dies ist aus wasserrechtlicher Sicht insoweit unproblematisch, da es sich dabei um ein bereits bestehendes Baugebiet handelt und kein neues ausgewiesen wird. 
Die genannten Flurnummern 469/22, 469/30 und 469/4 (alle Gemeinde und Gemarkung Kranzberg) befinden sich weder in einem vorläufig gesicherten o-der festgesetzten Überschwemmungsgebiet noch im faktischen Überschwemmungsgebiet der Amper. Die Flurnummer 469/0 Gemeinde und Gemarkung Kranzberg ist ebenfalls von der Änderung des Bebauungsplans betroffen und befindet sich teilweise im Bereich eines HQextrem und damit in einem Risiko-gebiet außerhalb eines Überschwemmungsgebietes. 
Aufgrund der Stellungnahme des Bereichs Wasserrecht vom Landratsamt Frei-sing v. 09.08.2021 und des Wasserwirtschaftsamtes München v. 29.07.2021 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans soweit angepasst, dass sich nun auch der im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegende Teil der Fl.Nr. 472/2 Gemeinde und Gemarkung Kranzberg nicht mehr im faktischen Überschwemmungsgebiet (HQ100) der Amper befindet. Weiterhin wurde die Bau-grenze mit einem Abstand von 5m zu dem faktischen Überschwemmungsgebiet gezogen. Zudem wurden Hinweise bzgl. der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets und den daraus resultierenden Regelungen mit in den Bebauungsplan-Entwurf aufgenommen. 
Es bestehen daher grds. keine Einwände gegen die beabsichtigte 1. Änderung des Bebauungsplans „Links der Amper-West“. Wir möchten aber noch darauf hinweisen, dass die Fl.Nr. 472/2 Gde. und Gmk. Kranzberg im nordöstlichen Grundstücksbereich noch zu einem geringen Teil im Bereich des HQextrem der Amper, einem Risikogewässer liegt. Dieser Be-reich befindet sich damit innerhalb eines Risikogebiets außerhalb von Überschwemmungsgebieten, so dass nach § 78b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WHG bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Än-derung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen sind. 

Beschlussvorschlag 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Der Bereich des Risikogebietes HQextrem wurde in der Abwägung berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Planung wurde reduziert und die Baugrenze zu-rückgenommen um die Belange zum Schutz von Leben und Gesundheit ausreichend zu berücksichtigen. 

Anwesend: 14 
Für den Beschluss: 14 
Gegen den Beschluss: 0









Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Stellungnahme vom 03.08.2022 
Zusammenfassung 

Da das Grundstück künftig höherwertiger genutzt wird als bisher geplant war, sind die Maßnahme- und Prüfwerte, des Wirkungspfad Boden - Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten. 
Sollte bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass das Landratsamt Freising - Sach-gebiet 41- unverzüglich verständigt wird. IfSG §§ 37,38, 41 
Alle Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie an die öffentliche Trink-wasserleitung anzuschließen. 

Beschlussvorschlag 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind in der Objektplanung weiter zu berücksichtigen. 

Anwesend: 14 
Für den Beschluss: 14 
Gegen den Beschluss: 0



Landratsamt Freising, Altlasten, Stellungnahme vom 19.08.2022 
Zusammenfassung 

Es wird auf die Stellungnahme vom 16.08.2021 verwiesen. Sie behält weiterhin Gültigkeit. 
Der Hinweis, dass schädliche Bodenverunreinigungen dem Landratsamt Frei-sing zu melden sind, wurde aufgenommen. 
Maßgeblich für das Schutzgut Boden ist die Einhaltung der sog. Prüfwerte nach § 8Abs. l Satz 2 Nr. 1 und 2 BBodSchG i.V. mit Anhang 2 der Bundesbodenschutzverordnung für die jeweilige Nutzung (hier: Wohnbebauung). 
Diese Prüfwerte sind einzuhalten. Dieser Hinweis sollte im Bebauungsplan ebenfalls aufgenommen werden. 

Beschlussvorschlag 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, der Verweis auf die einzuhaltenden Prüfwerte wird redaktionell ergänzt. 

Anwesend: 14 
Für den Beschluss: 14 
Gegen den Beschluss: 0


Bayerischer Bauernverband, Stellungnahme vom 12.07.2022 
Zusammenfassung 

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 27.07.2021 bleibt weiterhin aufrechterhalten. 

Beschlussvorschlag 
Die Hinweise auf mögliche Emissionen aus der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung sind im Bebauungsplan enthalten. 

Anwesend: 14 
Für den Beschluss: 14 
Gegen den Beschluss: 0

Beschluss

Der Gemeinderat entscheidet und beschließt die Abwägungen zu den Stellungnahmen der TÖB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2022 11:26 Uhr