Abbruch des best. Wohn- und Nebengebäudes für die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit 3 Doppelgaragen, Zinklmiltach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Zinklmiltach
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34
Satzung:
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung Zinklmiltach

Zu diesem Vorhaben liegt ein genehmigter Antrag auf Vorbescheid vor. 
Das neue Wohnhaus soll nun in den Maßen 10 x 14m errichtet werden (lt. Vorbescheid 10 x 13m). Die Wandhöhen belaufen sich auf max. 6,81m wobei sich im Vorbescheid lediglich auf 6,12m WH bezogen wurde. Die Antragsteller lieferte bis zur Sitzung einen Höhenvergleich mit Bezugsobjekt in der Umgebungsbebauung (Zinklmiltach 10 – WH 7,10m). Das Einfügegebot wird damit nachgewiesen.
Die geplanten Garagen bleiben dem Vorbescheid gegenüber unverändert und sind somit genehmigungsfähig.
Die Erschließung für Abwasserbeseitigung und Zufahrt sind gesichert.
Alle für die zwei Wohneinheiten erforderlichen Stellplätze (4 Stk.) können in den Doppelgaragen untergebracht werden. Der Stellplatznachweis ist damit erfüllt.
Die anfallenden Abstandsflächen wurden nicht auf Grundlage der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Kranzberg berechnet und dargestellt. Die korrekte Berechnung und Darstellung wurde bis zur Sitzung samt Abstandsflächenübernahmeerklärung nachgereicht.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Tüllmann war zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

Datenstand vom 06.04.2023 08:07 Uhr