Billigung des Vorentwurfs zur 2. Änderung Bebauungsplan "Links der Amper - Mitte"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorentwurf zur 2. Änderung Bebauungsplan „Links der Amper – Mitte“ wird hiermit vorgestellt. Die Änderung zielt auf den Bauwunsch zweier Bauwerber ab und soll für diese eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen ermöglichen.
Die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans „Links der Amper –Mitte“ über Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, der überbaubaren Grundstücksflächen, der Stellung der baulichen Anlagen sowie in 5 Punkten zur äußeren Gestaltung werden in der 2. Änderung nun vollinhaltlich ersetzt.
Mit der Änderung wird künftig in diesem Bereich die Bauweise mit zwei Vollgeschossen und eine Wandhöhe von 6,30m möglich sein. Die Dachneigung ist bei ausschließlich erlaubten Satteldächern im Bereich von 20° - 42° zulässig. Bei Garagen und Carports sind Satteldächer und Flachdächer zulässig. Satteldächer sind mit derselben Dachneigung wie das zugehörige Hauptgebäude auszuführen. Flachdächer sind mit einer Dachneigung von maximal 7° zulässig. Für die Dacheindeckung werden zusätzlich Anthrazitfarben zugelassen.
Das Sichtdreieck im Kreuzungsbereich ist bereits im alten BPlan enthalten und bleibt in der Änderung bestehen um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Links der Amper – Mitte“ und beauftragt die Verwaltung mit den nächsten Verfahrensschritten (öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3.2 und 4.2 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.04.2023 08:07 Uhr