Bestellung zur Standesbeamtin
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß § 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) werden die Standesbeamten vom Rechtsträger des Standesamts durch Verwaltungsakt bestellt.
Infolge von Personalveränderungen ist die Verwaltungsfachwirtin Frau Theresa Schmid zur Standesbeamtin zu bestellen. Frau Schmid hat seit 20. Dezember 2022 die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt, von Oktober bis Dezember an einem Online-Einführungslehrgang für Standesbeamte an der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg teilgenommen und war im vergangenen halben Jahr im Standesamt Kranzberg zur Einweisung tätig. Damit sind die Bestellvoraussetzungen zur Standesbeamtin gem. § 2 Abs. 1 AVPStG gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, Frau Schmid mit Wirkung vom 15.02.2023 zur Standesbeamtin des Standesamts Kranzberg zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.04.2023 08:07 Uhr