Neubau einer Stellplatzüberdachung, Obere Dorfstraße, Kranzberg
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 14.03.2023 | ö | beschließend | 4.1 |
Sachverhalt
Ortsteil:
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Kranzberg
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Gebietsart nach BauNVO:
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MD
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Beurteilung nach BauGB:
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§34
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Vor der bestehenden Vierfachgarage soll der westliche Zufahrtsbereich durch die Stellplatzüberdachung ergänzt werden. Der Carport wird mit der vorhandenen Garage direkt verbunden. Anfallendes Niederschlagswasser wird daher über das bestehende Dach abgeleitet und in den Regenwasserkanal eingeleitet. Die Größe beschränkt sich auf die Unterbringung eines Fahrzeugs.
Eine Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen wird beantragt, da diese nicht auf dem Grundstück eingehalten werden können. Der Antrag ist vom Landratsamt zu prüfen.
Durch die Errichtung der Überdachung geht kein Stellplatz i.S. Stellplatznachweises verloren, da zum Zeitpunkt der Genehmigung lediglich ein Stellplatz benötigt wurde. Die Stellfläche verlagert sich somit nur.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 26.04.2023 14:16 Uhr