Abwägung der Stellungnahmen zur Auslegung gem. §§ 3.2 u. 4.2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

GEMEINDE KRANZBERG
Landkreis Freising
Bebauungsplan „Kranzberg – Links der Amper -Mitte-, 2. Änderung u. Erweiterung
Abwägungs- und Beschlussvorlage
vom 25.04.2023
zur Planfassung vom 14.02.2023
       Projekt-Nr.:        3243.040     

Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 23.02.2023 bis einschließlich 27.03.2023 durchgeführt. 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden in der Zeit vom 15.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023 beteiligt.
Folgende Behörden & sonstigen Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:  
  • Bau- und Planungsreferat Freising
  • Bayerischer Bauernverband
  • Bund Naturschutz
  • Gemeinde Fahrenzhausen
  • Gemeinde Kirchdorf
  • Deutsche Telekom


Folgende Behörden & sonstigen Träger öffentlicher Belange brachten keine Anregungen oder Bedenken vor:
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding mit Schreiben vom 22.02.2023
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising mit Schreiben vom 15.02.2023
  • Gemeinde Allershausen mit Schreiben vom 15.02.2023
  • Gemeinde Hohenkammer mit Schreiben vom 09.03.2023
  • Gemeinde Neufahrn mit Schreiben vom 20.02.2023
  • Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 17.02.2023
  • Regionaler Planungsverband München mit Schreiben vom 27.02.2023
  • Landratsamt Freising, SG 33 Verkehr mit Schreiben vom 13.03.2023
  • Landratsamt Freising, SG 61 Tiefbau mit Schreiben vom 06.03.2023
  • Landratsamt Freising, SG 41 Immissionsschutzbehörde mit Schreiben vom 16.03.2023

  1. Behandlung der Stellungnahmen der Behörden & sonstigen Träger öffentlicher Belange
  1.  Landratsamt Freising, SG 41 Wasserrecht
mit Schreiben vom 20.02.2023
Stellungnahme
Der Fachbereich Hochwasserschutz teilt mit: 
Die von der geplanten 2. Änderung des Bebauungsplans Links der Amper – Mitte Flurnummern Fl.Nrn. 465/30 und 465/101 Gde. und Gmk. Kranzberg liegen weder in einem vorläufig gesicherten noch in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Auch ein faktisches Überschwemmungsgebiet ist dort nicht bekannt.
Einwände gegen die geplante Änderung bestehen daher nicht.
Die Flurnummern liegen innerhalb eines wassersensiblen Bereichs. Wassersensible Bereich können ein erster Hinweis auf ein faktisches Überschwemmungsgebiet sein, eine hinreichend konkrete Aussage bzw. Abgrenzung eines faktischen Überschwemmungsgebiets ist hierdurch allein aber nicht ableitbar. Wir möchten vorsichtshalber aber auf folgendes hinweisen: Sollten der Gemeinde insbesondere durch fachliche Einwendungen Erkenntnisse zugehen, dass durch die Planung HQ100-relevante Rückhalteflächen betroffen sein könnten (z.B. Kenntnis über historisches Hochwasserereignis) so verlangt der BayVGH (Urteil v. 16.12.2016, 15 N 15.1201), dass die Gemeinde vor der Schlussabwägung und dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan weitere Ermittlungen und Bewertungen unter Einbeziehung fachlichen Sachverstandes durchführen muss, um sicherzugehen, dass der für die Abwägung zugrunde zu legende Sachverhalt (keine Betroffenheit von HQ100-relevanten Rückhalteflächen durch die Planung) richtig ist, um die abstimmenden Gemeinderats­mitglieder hierüber in einen entsprechenden Kenntnisstand zu versetzen.
Abwägungsvorschlag:
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind keine fachlichen Erkenntnisse eingegangen, dass durch die Planung HQ100-relevante Rückhalteflächen betroffen sein könnten. Auch liegen der Gemeinde darüber keine Kenntnisse vor. Es ist daher von keiner Betroffenheit wasserrechtlicher Belange auszugehen.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und die Begründung um den vorgebrachten Hinweis redaktionell ergänzt.
13 : 0

  1.  Landratsamt Freising, SG 41 Altlasten
mit Schreiben vom 03.03.2023
Stellungnahme
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes " Links der Amper - Mitte" umfasst die Flurgrundstücke 465/101 und 465/30, Gemarkung Kranzberg. Es soll mit dieser Änderung des B-Planes eine Nachverdichtung im Innenbereich ermöglicht werden. Bodenschutzrechtlich ist dies zu begrüßen, da mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll.
Die Flächen sind derzeit, bis auf ein kleines Nebengebäude, ungenutzt. Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen liegen dem Landratsamt Freising derzeit nicht vor. Eine Eintragung im Altlastenkataster besteht folglich nicht. Eine tatsächliche Altlastenfreiheit kann jedoch nicht bescheinigt werden. Sollten im Rahmen von Baumaßnahmen schädlichen Bodenverunreinigungen festgestellt werden, ist das Landratsamt Freising - Umweltschutz - unverzüglich einzuschalten und die ggf. erforderliche Sanierung unter Einbindung der Behörde und unter Aufsicht eines Sachverständigen durchzuführen.
Die Prüf- und Maßnahmewerte der Bundesbodenschutzverordnung für die geplante Nutzung (Wohnbebauung) sind einzuhalten.
Gemäß § 4 Abs. 1 BBodSchG sowie §§ 1, 202 BauGB sind bei allen Bau- und Planungsmaßnahmen die Grundsätze des schonenden und sparsamen Umgangs mit Boden zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass der im Zuge der Baumaßnahmen anfallende Oberboden möglichst im Plangebiet zu verwerten ist und nicht beanspruchter Boden zu schonen ist.
Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Dies gilt insbesondere für Zufahrten, Parkflächen usw.
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Objektplanung und Bauausführung beachtet. Die Planunterlagen werden soweit erforderlich um die vorgebrachten Hinweise redaktionell ergänzt. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die kommunale Stellplatzsatzung Regelungen zur Ausführung von Zufahrten und Stellflächen enthält, welche einem schonenden Umgang mit Grund und Boden gerecht werden. Die Anwendung der Stellplatzsatzung ist den textlichen Hinweisen bereits zu entnehmen.
13 : 0

  1.  Landratsamt Freising, Gesundheitsamt
mit Schreiben vom 24.02.2023
Stellungnahme
Da das Grundstück künftig höherwertiger genutzt wird als bisher geplant war, sind die Maßnahme- und Prüfwerte, des Wirkungspfad Boden - Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten.
Sollte bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass das Landratsamt Freising - Sachgebiet 41- unverzüglich verständigt wird. 
IfSG §§ 37,38, 41
Alle Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie an die öffentliche Trinkwasserleitung anzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Objektplanung und Bauausführung beachtet. Die Planunterlagen werden um die vorgebrachten Hinweise redaktionell ergänzt.
13 : 0

  1.  Wasserwirtschaftsamt München
mit Schreiben vom 08.03.2023
Stellungnahme
Niederschlagswasser: 
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf enthält keinen Hinweis zum Umgang mit dem Niederschlagswasser. Niederschlagswasser sollte aus wasserwirtschaftlicher Sicht vorrangig versickert oder nach einer Rückhaltung oder Nutzung mittels Regenwasserzisternen in einen Regenwasserkanal eingeleitet werden.
Abwägungsvorschlag:
Die Niederschlagswasserbeseitigung ist nicht Gegenstand der vorliegenden Änderung. Nachdem der Ursprungsbebauungsplan keine Festsetzungen / Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung enthält, ist die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Kranzberg (Entwässerungssatzung -EWS-) in der aktuell gültigen Fassung anzuwenden. Die Planunterlagen werden um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. Die Niederschlagswasserbeseitigung ist damit gesichert.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und die Planunterlagen redaktionell ergänzt.
13 : 0
  1.  Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd
mit Schreiben vom 22.02.2023
Stellungnahme
Wir haben keine Einwände gegen die 2. Änderung des og. Bebauungsplanes.
Die Wasserversorgung des geplanten Bereiches ist gesichert und kann von der bestehenden Hauptleitung aus erfolgen.
Die zu errichtenden Gebäude sind, gemäß unseren Satzungen, an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der Objektplanung und Bauausführung beachtet. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
13 : 0
  1.  Bayernwerk Netz GmbH
mit Schreiben vom 08.03.2023
Stellungnahme
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. 
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. 
Kabel 
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. 
Das beiliegende “Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ ist zu beachten. 
Die beiliegenden “Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ sind zu beachten. 
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Beschlussvorschlag:
Das Merkblatt sowie die Sicherheitshinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Objektplanung und Bauausführung beachtet. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
13 : 0
  1. Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit                                                                    
Von Seiten der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Abwägungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2023 10:18 Uhr