Anpassung der Krippen-, Kindergarten- und Hortgebühren
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 20.06.2023 | ö | beschließend | 3.2 |
Sachverhalt
In der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Haushaltsplanes 2023 wurde wieder vom Landratsamt Freising folgende Anmerkung gemacht:
Nicht nur die Ausgaben der Gemeinde, wie z.B. Zuschüsse an Vereine und weitere freiwillige Leistungen, sondern auch die Einnahmen wie z.B. Kindergartengebühren und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sollen regelmäßig überprüft werden.
Des Weiteren hat die Prüfung des Haushaltsplans durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes zu folgendem Ergebnis geführt:
Die Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für Kinder sollten überprüft und gegebenenfalls erhöht werden. Ein Defizit von 978.592 € ist zu hoch.
Die Verwaltung schlägt daher aufgrund der gestiegenen Lohn- und Energiekosten vor, die Gebühren für die Krippe, Kindergarten und Hort sowie die Schulferienbetreuung der Hortkinder zum 01.09.2023 um 2% zu erhöhen und dabei i.d.R. kaufmännisch auf volle Eurobeträge auf- bzw. abzurunden. Das Spielgeld wird von der Erhöhung ausgeschlossen.
Der Elternbeirat wurde schriftlich über die geplante Erhöhung informiert.
§ 5 Gebührensatz
(1) Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben
- für Krippenkinder sowie für
Kindergarten Kinder unter 3 Jahren alt neu
bei einer täglichen Buchungszeit von
3 bis 4 Stunden 202,00 € 206,00 €
4 bis 5 Stunden 236,00 € 241,00 €
5 bis 6 Stunden 268,00 € 273,00 €
6 bis 7 Stunden 301,00 € 307,00 €
7 bis 8 Stunden 337,00 € 344,00 €
8 bis 9 Stunden 369,00 € 376,00 €
ab 9 Stunden 402,00 € 410,00 €
Spiel- und Getränkegeld 6,00 € 6,00 €
3 bis 4 Stunden 202,00 € 206,00 €
4 bis 5 Stunden 236,00 € 241,00 €
5 bis 6 Stunden 268,00 € 273,00 €
6 bis 7 Stunden 301,00 € 307,00 €
7 bis 8 Stunden 337,00 € 344,00 €
8 bis 9 Stunden 369,00 € 376,00 €
ab 9 Stunden 402,00 € 410,00 €
Spiel- und Getränkegeld 6,00 € 6,00 €
- für Kindergartenkinder ab 3 Jahren alt neu
bei einer täglichen Buchungszeit von
4 bis 5 Stunden 121,00 € 123,00 €
5 bis 6 Stunden 136,00 € 139,00 €
6 bis 7 Stunden 151,00 € 154,00 €
7 bis 8 Stunden 165,00 € 168,00 €
8 bis 9 Stunden 178,00 € 182,00 €
9 bis 10 Stunden 190,00 € 194,00 €
Spiel- und Getränkegeld 6,00 € 6,00 €
4 bis 5 Stunden 121,00 € 123,00 €
5 bis 6 Stunden 136,00 € 139,00 €
6 bis 7 Stunden 151,00 € 154,00 €
7 bis 8 Stunden 165,00 € 168,00 €
8 bis 9 Stunden 178,00 € 182,00 €
9 bis 10 Stunden 190,00 € 194,00 €
Spiel- und Getränkegeld 6,00 € 6,00 €
Der staatlich gewährte Zuschuss für Kindergartenkinder wird in der jeweiligen Höhe in Abzug gebracht.
- für Schulkinder
bei einer täglichen Buchungszeit von
3 – 4 Stunden 112,00 € 114,00 €
4 – 5 Stunden 121,00 € 123,00 €
5 – 6 Stunden 136,00 € 139,00 €
Spiel- und Getränkegeld 7,00 € 7,00 €
Sollten während der Schulferien Kinder die Kindertageseinrichtung besuchen, werden zusätzlich folgende Gebühren erhoben:
bei einem Aufenthalt von bis zu 15 Tagen 19,00 € 20,00 €
bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen 34,00 € 35,00 €
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung zum 01.09.2023 und der entsprechenden Anpassung der Gebührensatzung für das Kinderhaus Kleeblattl zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5
Datenstand vom 01.09.2023 10:05 Uhr