Mit Schreiben vom 25.05.2023 wurde der Haushalt 2023 von der Kommunalaufsicht genehmigt.
Folgende Hinweise sind in der Genehmigung enthalten:
Rechtsaufsichtliche Würdigung des Haushaltsplanes:
Die Gemeinde Kranzberg konnte in den vergangenen Jahren Zuführungen zum Vermögenshaushalt erwirtschaften. Heuer ist dies nicht möglich. Die Finanzplanung sieht dies zwar in den kommenden beiden Jahren wieder vor, die Höhe hängt aber u.a. von der Entwicklung der Preise für Sanierungsmaßnahmen ab. Für die ordentlichen Tilgungsleistungen müssen Ersatzdeckungsmittel herangezogen werden, die aber in noch ausreichendem Maß vorhanden sind.
Die Verschuldung der Gemeinde wird zum Jahresende 167% des Landesdurchschnitts vergleichbarer Gemeinden betragen. Dazu kommen noch Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften.
Trotz Neukalkulation im Jahr 2022 klafft bei der Abwasserbeseitigung (lt. HHPlan) eine Finanzierungslücke in Höhe von 349.470,00 €, bedingt durch den hohen Ansatz für die derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen. Dieser Ansatz ist wegen der derzeit kaum kalkulierbaren Preise erforderlich geworden. Nicht nur die Ausgaben der Gemeinde, wie z.B. Zuschüsse an Vereine und weitere freiwillige Leistungen, sondern auch die Einnahmen wie z.B. Kindergartengebühren und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sollen auch künftig regelmäßig überprüft werden.
Stellungnahme SG R3- Kommunalaufsicht:
Die Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für Kinder sollten überprüft und gegebenfalls erhöht werden. Ein Defizit von 978.592 € ist zu hoch.
Wie schon in der Stellungnahme zum Haushalt 2022 erwähnt, hätte angesichts der Kreditaufnahmen eine Erhöhung der Hebesätze erfolgen müssen. Die durchschnittliche Verschuldung vergleichbarer Gemeinden liegt bei 599 € pro Einwohner. (Die Gemeindekasse 2022, Rd.-Nr.70). Der Art 62 GO ist zu beachten.
Die durchschnittlichen Hebesätze vergleichbarer Gemeinden liegen bei der Grundsteuer A bei 342,2 %. Bei der Grundsteuer B bei 334,8 % und bei der Gewerbesteuer bei 332,3% (Die Gemeindekasse 2022, Rd-Nr.156)
Die Kämmerei bittet darum, diese Hinweise bei den künftigen Projekten und Aufgaben zu berücksichtigen.