Errichtung eines Ersatzbau (Wohnhaus + Nebengebäude) in ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage, Ampertshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Ampertshausen
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Der geplante Ersatzbau wird in den Grundmaßen mit 10,0 x 15,50m geplant. In der beantragten Form können aufgrund der Größe und des Grundstückszuschnitts teilweise nicht alle Abstandsflächen eingehalten werden. Der Bauherr wird bis zur Sitzung aufgefordert die Planung dahingehend abzuändern das alle Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO eingehalten werden.

Die Gebäudehöhe übersteigt das derzeitige Bestandsgebäude in Wand- und Firsthöhen. Weitere Prüfung bleibt einem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Im Zuge eines Bauantrags sind gemäß Einfügungsgebot nach §34 BauGB die Maße der baulichen Nutzung stets einzuhalten. 

Das neue Gebäude ist an die gemeindliche Schmutzwasserleitung (Druckleitung) anzuschließen. 
Die Erschließung ist durch die öffentliche Verkehrsfläche gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze sind auf Grundlage der Stellplatzsatzung der Gemeinde Kranzberg nachzuweisen.

Da sich das Grundstück im Innenbereich nach §34 BauGB befindet ist eine Bebauung grundsätzlich denkbar. Die gesetzlichen Vorgaben, z.B. Abstandsflächen, müssen jedoch eingehalten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Vorbescheid in der beantragten Form ab, da die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Sollte bis zur Sitzung ein neuer Planungsvorschlag nachgereicht werden kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Datenstand vom 09.04.2024 13:56 Uhr