Ortsteil:
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Ampertshausen
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Gebietsart nach BauNVO:
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MD
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Beurteilung nach BauGB:
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§34
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Das betroffene Grundstück Flurnummer 983/1 liegt nach neuem Flächennutzungsplan in einer Dorfgebietsfläche. Im Vorbescheidsantrag ist eine Teilung beabsichtigt, sodass jedes Haus auf einem eigenen Flurstück liegt.
Maß d. baulichen Nutzung:
Beide Wohnhäuser als auch Doppelgaragen werden identisch geplant. Die Grundmaße belaufen sich auf 10 x 12m bei den Wohnhäusern 6,0 x 6,0m bei den Garagen. Gemäß Gebäudeschnitt ergeben sich bei einer Bauweise mit (Keller+) E+D (Dachgeschoss kein Vollgeschoss) Wandhöhen von ca. 4,0m. Dachform Satteldach mit 36° Dachneigung.
Erschließung:
Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Verkehrsfläche die somit die Zufahrt sichert.
Entlang des Grundstücks verläuft die gemeindliche Hauptkanalleitung (Schmutzwasser) wodurch eine Anschlussmöglichkeit gegeben ist. Der Anschluss für das spätere westliche Grundstück ist bereits vorhanden. Die Abwasserbeseitigung wird als gesichert betrachtet.
In den beiden ausgewiesenen Doppelgaragen können für jede Wohneinheit 2 Stellplätze nachgewiesen werden.
Bauplanungsrecht:
Im neu genehmigten Flächennutzungsplan wurde das Grundstück als Dorfgebietsfläche aufgenommen. Durch die vorhandene Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite kann eine Bebauung zur Ortsabrundung führen. Dies wird zudem verdeutlicht, durch die klare Abgrenzung zu den anliegenden Außenbereichsflächen.
Hinweise:
Die Gemeinde weist vorsorglich darauf hin, dass durch den östlich angrenzenden gemeindlichen Spielplatz mit erhöhtem Lärmaufkommen von spielenden Kinder zu rechnen und zu dulden ist.
Ein Anspruch auf Beseitigung der Spielanlage ist ausgeschlossen.