Neubau Saunahaus und Abbruch Bestandsnebengebäude, Höchenberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Höchenberg
Gebietsart nach BauNVO:
Außenbereich
Beurteilung nach BauGB:
§35

Nach Abriss des angebauten Nebengebäudes (14,5 x 6,75m) wird das Saunahaus mit 10,50 x 8,50m errichtet. Das Gebäude wird, wie das vorherige, direkt an die vorhandene landwirtschaftliche Unterstellhalle angebaut. 

Mit seiner Kubatur ordnet sich der Neubau gegenüber der Bestandshalle deutlich unter. Die baulichen Maße weißen keine Problematik auf. Anfallende Abstandsflächen können problemlos eingehalten werden.

Die Erschließung ist bereits vorhanden. Die Nutzung wird dem Privathaushalt der Hofstelle zugeordnet.

Das Vorhaben beeinträchtigt keine öffentlichen Belange und ist somit im Sinne des §35 Abs. 2 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2024 15:55 Uhr