Neubau eines Milchvieh-Kompoststalles, Ampertshausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB, ist aber im Zusammenhang der bestehenden Bebauung der Hofstelle. Im Flächennutzungsplan ist die Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 883, auf der das Bauvorhaben errichtet werden soll, als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Stall hat die Maße von 38 m auf 23 m. An der Westseite grenzt ein alter Gemeindeweg an. Die Abstandsflächen, die bis Mitte Weg gerechnet werden dürfen, sind eingehalten.
Von der umliegenden Nachbarschaft gibt es massive schriftliche Einwände gegen das Bauvorhaben, die dem Landratsamt zur Prüfung weitergeleitet werden und bei einer Genehmigung berücksichtigt werden müssen.
Beschluss
Dem Bauantrag wird in der beantragten Form zugestimmt, soweit die Privilegierung nachgewiesen werden kann und soweit die Immissions- und Emissionswerte zur umliegenden Wohnbebauung eingehalten sind. Dies ist über ein Gutachten nachzuweisen.
Die Außenanlagen um das Gebäude sind so anzulegen, dass kein Oberflächenwasser auf die benachbarten Grundstücke laufen kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.10.2024 15:22 Uhr